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Aktuelles zu den Tarifverhandlungen Einzel- und Versandhandel

#OhneUnsKeinGeschäft

 

12.Dezember/Doch keine 7.Verhandlungsrunde Einzelhandel

„Rein in die Kartoffeln und wieder raus aus den Kartoffeln. So verwirrt und verwirrend scheinen die Arbeitgeber:innen des Einzel- und Versandhandels nicht nur in Hessen zu denken und zu handeln. Denn bereits zwei Wochen nach dem von Handelsverband Deutschland HDE vehement eingeforderten ‚Spitzengespräch‘ wird eines seiner Ergebnisse wieder ‚über den Haufen‘ geworfen: Die Wiederaufnahme der bereits vereinbarten Tarifverhandlungen. Gestern Abend teilte uns der Leiter der Verhandlungskommission der hessischen Arbeitgeber:innen, Nico Lehm von REWE/PENNY, mit, die Tarifverhandlungen am 12. Dezember blieben ihrerseits abgesagt“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel. 

2.November/„Die neuen 6 Prozent reichen noch nicht!“

Die Arbeitgeber*innen haben ihr Angebot leicht verbessert: 6 Prozent für 2023 und 4 Prozent für 2024. Damit werden die Kaufkraftverluste der Beschäftigten in den letzten anderthalb Jahren nicht einmal annähernd ausgeglichen. „Selbst einige hundert Streikende vor dem Verhandlungslokal konnten die Arbeitgeber*innen nicht überzeugen, ihre vielleicht letzte Gelegenheit vor dem bereits Mitte November beginnenden Weihnachtsgeschäft für ein passables und damit tatsächlich verhandlungsfähiges Angebot zu nutzen“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Wenn diese bewusste Zurückhaltung nicht aufhört, werden wir in den beiden vor uns liegenden Monaten die Arbeitgeber*innen bundesweit zum schnelleren und weitergehenden Nachdenken anregen müssen. ‚Nikolaus – Streik im Haus‘ ist unsere Botschaft an die bislang störrischen Arbeitgeber*innen.“ Zur Pressemitteilung

 

 2.November/Wieder Protest vor dem Verhandlungslokal bei 6.Runde

„Die Einzelhändler*innen sollten sich klar vor Augen führen, was sie mit ihrer Blockade beim Angebot einer Lohnerhöhung erreichen. Sie schwächen nicht die Kampfkraft von ver.di, wie sie vielleicht hoffen. Aber bei den Beschäftigten und nicht nur bei jenen, die sich bereits an Streiks beteiligen, führt jede verpatzte Chance zu mehr Ärger und Enttäuschung. Wie aber wollen die Arbeitgeber*innen ihre Angestellten motivieren, tagtäglich mit großem Engagement die beste Leistung zu erbringen, wenn sie ihnen in solchen Krisensituationen wie der seit Frühjahr 2022 grassierenden Preissteigerung nicht tatkräftig, sondern bloß notdürftig ‚unter die Arme‘ greifen wollen?“ so Verhandlungsführer Marcel Schäuble vor der 6.Tarifrunde für den hessischen Einzel- und Versandhandel am 2.11. in Frankfurt. Wieder haben sich Streikende vor dem Verhandlungslokal angesagt. Zur Pressemitteilung

 

4.September/Protest begleitet 5.Runde

Gut 400 Streikende protestierten am Verhandlungslokal. Sie berichteten von ihren finanziellen Bedrückungen durch die Preissteigerung. Dadurch erhielt plötzlich die Forderung nach Erhöhung der Gehälter und Löhne um 2,50 Euro je Stunde ein politisches Gesicht: die Bedürfnisse und Nöte von Beschäftigten, die teils seit Jahrzehnten im Handel arbeiten und nicht selten einen Zweitjob annehmen mussten, um über die Runden zu kommen. Demgegenüber präsentierten die Arbeitgeber zum wiederholten Mal das von ihnen seit Monaten vorgetragene Angebot: 5,3 Prozent ab 1. Juli 2023 bei drei Monaten ohne jeglichen Erhöhungsbetrag; weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2024 sowie eine Inflationsausgleichsprämie von 450 Euro. Verhandlungsführer Marcel Schäuble: „Das ist ein deutlich zu niedriges Angebot, weil es noch unter der aktuellen hessischen Inflationsrate vom August mit durchschnittlich 6 Prozent liegt.“ Zur Pressemitteilung.

 

4.September/ 5.Runde Tarifverhandlungen

Die Arbeitgeber*innen werfen ver.di Verweigerungshaltung vor, doch verweigern sie selbst seit Monaten den Beschäftigten eine Lohnerhöhung, die nicht unter der Inflationsrate liegt. Denn ein Angebot von 5,3 Prozent für 2023 bei drei Monaten ohne Erhöhung der Tarifentgelte ist deutlich niedriger als die durchschnittliche Preissteigerung dieses Jahres. Wer blockiert also aktiv ein Fortkommen bei den Tarifverhandlungen für den Einzel- und Versandhandel? Warum und wie soll ver.di einem Angebot entgegenkommen, das den Beschäftigten einen realen Verlust an Einkommen und damit an Kaufkraft sowie Sicherstellung der Familie verspricht? Von den Beschäftigten einen 100-prozentigen Einsatz verlangen, diese aber mit 5,3 Prozent abspeisen zu wollen, das provoziert ein heftiges: „Nein danke!“.

Protestkundgebung ab 11.30 Uhr vor dem Lokal der 5. Tarifverhandlung. Zur Pressemitteilung

7.8./Wieder Streik- und Aktionstag mit Demo zum Sitz der Arbeitgeber
„Spiel auf Zeit beenden“

 „Die Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel haben gegenüber den Arbeitgebern eine deutliche Erwartungshaltung: Bei den heutigen Tarifverhandlungen in Nordrhein-Westfalen soll endlich der Knoten platzen und ein verhandlungsfähiges Angebot unterbreitet werden, das auch für die fünfte Verhandlungsrunde am 4. September in Hessen richtungsweisend sein könnte“, erklärt Verhandlungsführer Marcel Schäuble. „Die Beschäftigten in der Branche sind von den massiven Preissteigerungen hart getroffen und benötigen schnell mehr Geld, um ihr Auskommen finanzieren zu können. Deshalb protestieren sie heute vor dem Sitz der Arbeitgeberverbände des Handels in Hessen und unterstützen ihre Kolleg*innen in Nordrhein-Westfalen.“ Pressemitteilung

 

4.8.2023/Streik- und Aktionstag mit Demo in Frankfurt und Streikversammlung vor Ikea in Kassel

Das bisherige Angebot der Arbeitgeber im Einzel- und Versandhandel lautet auf  5,3% ab dem 1. Juli und weiteren 3,1% ab 1. April 2024. Für die Beschäftigten der Branche bedeutet das dauerhaft wirkenden Reallohnverlust. „Die Botschaft der Beschäftigten ist eindeutig: Wir woll´n mehr Kohle seh´n! Sie erwarten, dass sich die Arbeitgeber endlich am Verhandlungstisch bewegen. Die nächste gute Gelegenheit dazu ist der 7. August, wenn die Tarifverhandlungen in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt werden. Würde dort ein wesentlich verbessertes Angebot vorgelegt, vielleicht sogar ein annehmbares Tarifergebnis erreicht, dann hätte das Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen am 4. September in Hessen." so Landesfachbereichsleiter Handel, Marcel Schäuble. Zur Pressemitteilung

 

11.Juli 2023/ Die 4. Tarifverhandlung bringt Bewegung
„Es reicht noch nicht – wir wollen mehr“

 Verhandlungsführer Marcel Schäuble resümiert: „Unsere Streiks zeigen Wirkung, die Arbeitgeber fühlen sich unter Druck gesetzt. In der 4.Tarifverhandlung bewegten sie sich zwar, aber wie bereits in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachen/Bremen vorher noch nicht ausreichend. Deshalb war es kein Wunder, dass die Streikenden vor dem Verhandlungslokal riefen: ‚Es reicht noch nicht – wir wollen mehr!‘
Nach unseren Erkenntnissen gingen wir mit einem errechenbaren Verlust der Beschäftigten von 13 Prozent in die diesjährige Tarifrunde. Nach etwa dreimonatigen Verhandlungen bieten die Arbeitgeber immer noch kaum mehr als 5 Prozent für dieses und deutlich weniger für ein zweites Jahr an. Wir haben ihnen deshalb erneut deutlich zu machen versucht, dass eine Lohnerhöhung sowohl die Verluste als auch die Bedürfnisse unserer Kolleg*innen berücksichtigen müsse."

Vor dem Lokal der 4. Tarifverhandlung gab es vor Verhandlungsbeginn eine Kundgebung, an der etwa 400 Streikende teilnahmen. Zur Pressemitteilung
Die nächsten Tarifverhandlungen in Hessen finden am 4. September 2023 statt.

 

15.Juni 2023/ 3.Verhandlung „Wer mauert, trägt auch die volle Verantwortung für kommende Streiks“

„Stocksauer, so lässt sich das aktuelle Gefühl der Beschäftigten des Einzel- und Versandhandels auf den Punkt bringen“, berichtet Marcel Schäuble Fachbereichsleiter Handel bei ver.di Hessen und Verhandlungsführer. „Sie hatten für die dritte Tarifverhandlung einen deutlichen Schritt nach vorn hin zu einem möglichen Abschluss erwartet. Das signalisierten sie bei zahlreichen betrieblichen Aktivtäten, aber insbesondere beim landesweiten Streik- und Aktionstag am 9. Juni in Darmstadt. Was wir dann allerdings im Rahmen der Tarifverhandlung erleben mussten, waren alles andere als flexible und für neue Schritte offene Arbeitgeber. Im Gegenteil: Sie klammerten sich an ihr Angebot vom 24. Mai mit möglichen Lohnerhöhungen um 3,0 plus 2,0 plus 2,5 Prozent verteilt auf zwei Jahre. Das wäre für die längst in Not leben und arbeitenden Beschäftigten keine wirkliche finanzielle Entlastung, sondern eine Fortsetzung der gravierenden Preissteigerung mit ein wenig gedämpften Mitteln.
Zur Pressemitteilung

 

24.Mai 2023/ 2. Tarifverhandlung für den Einzel- und Versandhandel in Hessen vertagt „Ausdauer ist jetzt besser als Sprint“

„Die Arbeitgeber sprechen im Rahmen ihres Angebots in dieser Tarifrunde gern von einer ‚Sprinterklausel‘. Durch sie könne ver.di selbst bestimmen, wann die erste Lohnerhöhung gezahlt würde, weil sie an das Datum des Tarifabschlusses geknüpft wäre. Der ersten Stufe von 3 Prozent sollen zwei weitere mit 2 Prozent und seit der heutigen Verhandlung 2,5 Prozent folgen. Dazu gäbe es die nicht veränderte Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro, zahlbar in zwei Schritten.“, erklärt Marcel Schäuble, ver.di-Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Wenn wir die Bereitschaft und die Entschlossenheit zu Arbeitskämpfen in den Belegschaften sehen, dann wäre es völlig falsch, bereits diesem, seit einem Monat kaum verbesserten Angebot den Zuschlag zu geben. Ausdauer ist jetzt besser und wichtiger als Sprint. Denn Tarifpolitik setzt nicht auf ‚Strohfeuer‘, sondern auf eine nachhaltige Steigerung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen. Eine Inflationsausgleichprämie darf kein Ersatz sein für eine echte Lohnerhöhung, die sich langfristig positiv auswirkt.“ Zur Pressemitteilung

 

24.April 2023/ 1. Tarifverhandlung für den hessischen Einzel- und Versandhandel ohne Ergebnis - realitätsfernes Angebot

„Die Arbeitgeber wissen offenbar immer noch nicht, was soziale Fürsorgepflicht in der Wirklichkeit bedeutet. Kaum anders ist zu verstehen, dass sie bei ersten Tarifverhandlung ein Angebot vorlegten, das für die Beschäftigten bereits einen gewaltigen Reallohnverlust bedeuten würde“, erklärt Marcel Schäuble, der die Verhandlungen für ver.di führt. „Mit 3 Prozent fürs erste und 2 Prozent für ein zweites Jahr wäre nicht einmal die aktuelle und zu erwartende Inflationsrate auch nur größtenteils ausgeglichen. Wer verantwortlich handeln will, muss wesentlich dazu beitragen, dass die Beschäftigten ihre prekäre Situation deutlich verbessern können. Teilzeitbeschäftigte – rund 80 Prozent des Verkaufspersonals – gehen mit 1.300 Euro netto nach Hause. Wie sollen damit die rasant und dauerhaft steigenden Preise für die Lebenshaltung aufgefangen werden? Zur Pressemitteilung

Worum geht es bei den Tarifverhandlungen für den hessischen Einzel- und Versandhandel?

Im hessischen Einzelhandel sind rund 235.000 Menschen beschäftigt. 80 Prozent von ihnen arbeiten Teilzeit. Im Schnitt gehen sie mit 1.300 Euro netto nach Hause. 

ver.di fordert in der hessischen Tarifrunde Einzel- und Versandhandel 2023:

  • Erhöhung der Stundensätze um einheitlich 2,50 Euro, um mit einer deutlichen sozialen Komponente die Beschäftigten in unteren Gehaltsgruppen verhältnismäßig besser abzusichern;
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um einheitlich 250 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
  • 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages;
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Branchentarifverträge durch einen gemeinsamen Antrag des Handelsverbandes Hessen und ver.di.

 

Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist und auch wenn der Arbeitgeber nicht im Einzelhandelsverband Mitglied ist.

Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Handel gilt, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, zum Beispiel Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche. 
In Hessen fordert ver.di schon seit Jahren die Allgemeinverbindlichkeit. Bisher stehen die Arbeitgeber dem ablehnend gegenüber.

Aktuelles von den Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel/Verlage 2023

#OhneUnsKeinGeschäft

 9.Dezember/Verhandlung ohne erkennbaren Fortschritt

Auch die 6.Verhandlung brachte kein Ergebnis. Die Arbeitgeber:innen beider Teilbranchen des Handels scheinen sich nicht nur bei den vorgelegten Angeboten, sondern ebenso bei dem von ihnen angesteuerten Ziel bis aufs Kleinste abzustimmen, um damit letztlich gemeinsam gegen alle Beschäftigten im Handel und ver.di vorzugehen. Zum Flugblatt

7.Dezember/Vor 6.Tarifverhandlung Groß- und Außenhandel/Verlage

„Wir sind gespannt darauf, ob unsere Streiks und Aktionen wirklich ohne Wirkung auf die Unternehmen geblieben sind, wie immer wieder behauptet wird. Sollten die Arbeitgeber:innen morgen also ein verbessertes Angebot vorlegen, dann hoffen wir, dass es nicht wie letzten Freitag in Nordrhein-Westfalen zu der üblichen ‚Spielerei‘ kommt: Das Angebot wird ‚gezeigt‘, aber kurz vor Ende der ergebnislosen Tarifverhandlungen wieder ‚zurückgezogen‘. Dann dürfen sich die Beschäftigten und die Öffentlichkeit nicht wundern, dass wir seit Monaten auf der Stelle treten“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage: „Diese Hinhaltetaktik muss endlich aufhören, denn sie ist nachhaltig schädlich sowohl für die soziale Lage als auch die Motivation der Beschäftigten.

30.Oktober/5.Tarifverhandlung Groß-und Außenhandel/Verlage

„Die Arbeitgeber*innen kennen die wirtschaftlich Lage unserer Kolleg*innen genau und wären gut beraten, sich der Konsequenzen ihrer Blockadehaltung bei der angebotenen Lohnerhöhung für dieses Jahr von nur 5,1 Prozent bewusst zu werden. Wer die Leistung und das Engagement, aber ebenso die Bedürfnisse und die Not vieler Beschäftigter aufgrund der enormen Preissteigerung seit anderthalb Jahren ignoriert, der demotiviert nicht nur die Belegschaften, sondern schadet dauerhaft und maßgeblich dem Ruf der Branche“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage. Zur Pressemitteilung

8.September/4.Tarifverhandlung Groß-und Außenhandel/Verlage in Hessen- „Arbeitgeber sollten sich deutlich nach oben bewegen“

 „Seit der dritten Tarifverhandlung in Hessen vor knapp zwei Monaten mit einem Angebot, das noch nicht zum Einschwenken auf die Zielgerade ausreichte, hoffen wir, dass es nicht bloß einen Kaffeetermin geben wird, bei dem wir uns lediglich wieder anhören sollen, wie schlecht die Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie die Verlage in den letzten Jahren verdient hätten. Die uns vorliegenden Zahlen zu Umsätzen und Gewinnen sprechen eine andere Sprache“, erklärt Marcel Schäuble, ver.di-Verhandlungsführer. „Deshalb kann es bei einem derzeitigen Angebot für 2023 von 5,1 Prozent und einer durchschnittlichen Inflationsrate in Hessen von aktuell 6,0 Prozent nicht das geforderte Entgegenkommen von ver.di geben.“ Zur Pressemitteilung

 18.Juli 2023.Bilanz 3.Tarifverhandlung Groß-und Außenhandel/Verlag
„Ausgleich der Preissteigerung bleibt für Arbeitgeber tabu“

Verhandlungsführer Marcel Schäuble zum Verlauf des Tages: „Wir verhandeln seit drei Monaten in der Zeit einer enorm steigenden Inflation, die alle Beschäftigten täglich viel Kaufkraft kostet, weil die Entgelte seit dem 1. April des letzten Jahres um nicht mehr als 1,7 Prozent angehoben wurden. Trotzdem bewegen sich die Arbeitgeber auch mit ihrem heutigen neuen Angebot noch in einer Größenordnung, die für uns völlig inakzeptabel ist. Bei einer offerierten Lohnerhöhung von 5,1 Prozent für 2023 und einer Durchschnittsinflation über 6 Prozent würden wir einen weiteren Kaufkraftverlust hinnehmen. Da hilft auch keine Inflationsausgleichprämie, mit der immer wieder ‚gelockt‘ wird. Ihre Zahlung brutto für netto ist für die Haushalte der Beschäftigten ein ‚Strohfeuer‘, das nicht dauerhaft ‚wärmt‘. Wir brauchen echte Lohnsteigerungen deutlich über der Inflationsrate.“ Zur Pressemitteilung

Die nächste Tarifverhandlung ist für den 8.September angesetzt. 

19.Juni 2023 
Bilanz 2.Tarifverhandlung Groß-und Außenhandel/Verlage Hessen

Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel von ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Groß- und Außenhandel/Verlage: „Es bleibt auch nach faktisch vertaner Zeit in der zweiten Tarifverhandlung heute in Frankfurt als Erkenntnis, dass die Arbeitgeber mit ihrem Angebot von 4 Prozent ab Dezember dieses Jahres bei sieben Monaten ohne jegliche Erhöhung sowohl die dringenden Bedürfnisse ihrer Beschäftigten ignorieren als auch die Tarifrunde unnötig in die Länge ziehen. Allerdings sollten sie dabei bedenken: Wer Streiks provoziert, sollte sich anschließend über sie nicht beschweren.“
Die Pressemitteilung

 

16.Mai 2023: Start Tarifverhandlungen Groß-und Außenhandel/Verlage in Frankfurt

Arbeitgeber bieten 4 Prozent ab Dezember dieses Jahr und 2,1 Prozent ab Dezember 2024. Das bedeutet lediglich reale jährliche Erhöhungen von 1,7 und 0,9 Prozent. Und das bei einer Inflationsrate von aktuell über 7 Prozent und einem bislang nicht ausgeglichenen Nachholbedarf von 13 Prozent aus dem vergangenen Jahr“, sagt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel ver.di Hessen und Verhandlungsführer. „Soziale Verantwortung sieht für uns anders aus und muss die soziale Lage der Beschäftigten ausreichend, wenn nicht sogar großzügig berücksichtigen. Da reichen auch 1.400 Euro als Inflationsausgleichsprämie als Ersatz für Lohnerhöhungen und verteilt auf zwei Jahre nicht wirklich aus." 
Die Pressemitteilung

Worum geht es bei den Tarifverhandlungen für den hessischen Groß- und Außenhandel sowie für die Verlage?

In der Branche sind in Hessen 175.000 Menschen beschäftigt.

 ver.di fordert für sie:

  •  Erhöhung der Löhne und Gehälter um 13 Prozent, mindestens um 400 Euro;
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um einheitlich 250 Euro in jedem Ausbildungsjahr;
  • 12 Monate Laufzeit des Tarifvertrages;
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Branchentarifverträge durch einen gemeinsamen Antrag des Arbeitgeberverbandes AGH und ver.di.

 Was bedeutet die Allgemeinverbindlichkeitserklärung?

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung sorgt dafür, dass Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der gesamten Branche gelten. Jeder und jede kann sich auf diesen Tarifvertrag berufen, und zwar auch dann, wenn er oder sie nicht ver.di-Mitglied ist und auch wenn der Arbeitgeber nicht im Großhandelsverband Mitglied ist.

Wird beispielsweise ein Tarifvertrag, der für den Großandel abgeschlossen wurde, für allgemeinverbindlich erklärt, müssen auch alle Arbeitgeber in der Branche, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind, die Regelungen des Tarifvertrags befolgen, zum Beispiel Vergütung, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche. 
In Hessen fordert ver.di schon seit Jahren die Allgemeinverbindlichkeit. Bisher stehen die auch die Arbeitgeber des Groß-/Außenhandels/der Verlage dem ablehnend gegenüber. In anderen hessischen Branchen wie beispielweise bei den Friseur*innen gibt es seit Jahren allgemeinverbindliche Tarifverträge.

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