• Rund um den Tarif

    In Hessen gibt es einige Tarifverträge, die ausschließlich hier gültig sind, wie zum Beispiel der Tarifvertrag des Landes Hessen oder die jeweiligen Tarifverträge für Entlastung an den beiden Universitätskliniken. Auf diesen Seiten stellen wir sie vor.

Tarife und Tarifverträge im öffentlichen Dienst und weitere hessische Tarifverträge

Hessische Tarifverträge im öffentlichen Dienst

Sozialarbeiter*innen, Kitabeschäftigte, Beschäftigte in den Verwaltungen, in den Gesundheitsämtern, Straßenwärter*innen, Beschäftigte bei der Justiz, an den Theatern und Museen, handwerkklich Tätige und viele andere Berufe mehr sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Auch die Beschäftigten in der Universitätsklinik Frankfurt am Main. Für sie alle verhandelt ver.di Tarifverträge. 

Auf diesen Seiten berichten wir ausführlich über laufende und abgeschlossene Tarifverhandlungen in Hessen. Sie finden in Hessen statt und betreffen ausschließlich und unmittelbar hessische Beschäftigte und mittelbar auch hessische Beamt*innen. So zum Beispiel der Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten in Hessen, der TV-H.

Handwerklich Beschäftigte

Die jeweilige Tarifrunde für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen, TVöD, betrifft auch hessische Dienststellen. Die Verhandlungen werden jedoch zentral geführt, meistens in Potsdam. Der TVöD hat aber eine Besonderheit: die Eingruppierung der handwerklich Tätigen (früher: Arbeiterinnen und Arbeiter) wird auf Landesebene verhandelt.

Hessische Tarifverträge mit Allgemeinverbindlichkeit

Es gibt weitere Tarifverträge, die zwar nicht öffentlicher Dienst, aber rein hessisch sind. So ist z.B. der Tarifvertrag für Friseurinnen und Friseure, den ver.di Hessen und die Friseur-Innung verhandelt haben, vom hessischen Sozialministerium wiederholt für allgemeinverbindlich erklärt worden, das heißt, er gilt auch für Betriebe ohne Tarifvertrag. Das gleiche gilt für die hessische Sicherheitswirtschaft.

 

 

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