"Die Arbeitgeber sprechen im Rahmen ihres Angebots in dieser Tarifrunde gern von einer ‚Sprinterklausel‘. Durch sie könne ver.di selbst bestimmen, wann die erste Lohnerhöhung gezahlt würde, weil diese an das Datum des Tarifabschlusses geknüpft sei. Dieser ersten Stufe von 3 Prozent sollen zwei weitere mit 2 Prozent und seit der heutigen Verhandlung 2,5 Prozent folgen. Dazu gäbe es die nicht veränderte Inflationsausgleichprämie von 1.000 Euro, zahlbar in zwei Schritten.“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Wenn wir die Bereitschaft und die Entschlossenheit zu Arbeitskämpfen in den Belegschaften sehen, dann wäre es völlig falsch, bereits diesem seit einem Monat kaum verbesserten Angebot den Zuschlag zu geben. Ausdauer ist jetzt besser und wichtiger als Sprint. Denn Tarifpolitik setzt nicht auf ‚Strohfeuer‘, sondern auf eine nachhaltige Steigerung der Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen. Eine Inflationsausgleichprämie darf kein Ersatz sein für eine echte Lohnerhöhung, die sich langfristig positiv auswirkt. Darum geht es in dieser Tarifrunde. Und deshalb wäre ein schneller Tarifabschluss im ‚Eiltempo‘ unter den angebotenen Bedingungen kein besserer, sondern ein noch zu schlechter. Die Arbeitgeber müssten dies heute verstanden haben.“
ver.di bleibt bei ihren Tarifforderungen für die etwa 235.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Hessen:
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