Der Antrag auf einen Presseausweis für das Jahr 2025 kann ab sofort gestellt werden. Im Zuge der allgemeinen Teuerung mussten die Bearbeitungspreise wie folgt angehoben werden:
Der Presseausweis hat 2024 weitere Sicherheitsmerkmale erhalten. Er bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten. Denn der Presseausweis von Deutschem Presserat, dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS ist und bleibt der Ausweis für die Profis.
Der Presseausweis ist klein, handlich, fälschungssicher – und mit keinem anderen zu verwechseln, denn er ist auch markenrechtlich geschützt. Der Presseausweis für 2025 kann bei den Landesbezirksbüros des Bereichs Medien in ver.di beantragt werden.
Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen.
Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber/in in der Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber/in des Presseausweises als hauptberuflich tätige/n Journalisten aus.
Ansonsten bleibt es bei dem Ausweis, der allen Ansprüchen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Fälschungssicherheit genügt. Eine stabile Plastikkarte, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.
Richtlinien für die Ausgabe der Presseausweise (Auszug)
Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind.
Fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.
Die Bereiche Medien/dju-Geschäftsstellen sind berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise - siehe unten). Die Anträge gibt es hier im Internet oder in jedem ver.di-Büro, den Ausweis vom zuständigen Landesbezirk. Ausführliche Informationen bietet das jeweilige Merkblatt.
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Wir bearbeiten ausschließlich Überweisungen. Barzahlung ist nicht möglich.
Bankverbindung:
ver.di-Mitglieder | Nicht-Mitglieder | |
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Nationaler Presseausweis | im Mitgliedsbeitrag | 99 Euro |
Autopresseschild | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
Für den Internationalen Presseausweis sind nur ver.di-Mitglieder antragsberechtigt. Kosten: 60 Euro
Die Gebühr ist jeweils im Voraus zu entrichten, bitte den Antrag im Original mit den erforderlichen Nachweisen auf dem Postweg oder als Fax zusenden.
HINWEIS:
Es werden nur Anträge im Original mit Nachweisen über die hauptberufliche, journalistische Tätigkeit bearbeitet.
Ohne die erforderlichen Nachweise kann kein Presseausweis ausgestellt werden!