Der Antrag auf einen Presseausweis für das Jahr 2025 kann ab sofort gestellt werden.
Bitte beachten SIe die geänderten Bearbeitungsgebühren!
Der Presseausweis hat 2025 weiterhin alle Sicherheitsmerkmale. Er bleibt ein wichtiges Recherchewerkzeug für alle hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten.
Der Presseausweis von Deutschem Presserat, dju, DJV, BDZV, VDZ und VDS ist und bleibt der Ausweis für die Profis. Der Presseausweis ist klein, handlich, fälschungssicher – und mit keinem anderen zu verwechseln, denn er ist markenrechtlich geschützt.
Der Presseausweis 2025 kann im jeweils zuständigen ver.di Landesbezirk des Fachbereichs Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung beantragt werden.
Der Presseausweis ist ein Recherchewerkzeug, das professionellen Journalist*innen ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen.
Der Presseausweis soll den/die Ausweis Inhaber*in in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber*in als hauptberuflich tätige/n Journalist*in aus.
Der Ausweis genügt allen Ansprüchen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Fälschungssicherheit. Eine stabile Plastikkarte, mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochen-Druck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, mit jährlich wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl.
Daher muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseausweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.
Der Presseausweis soll den/die Ausweis Inhaber*in in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftsrechtes unterstützen. Er weist den/die Inhaber*in des Presseausweises als hauptberuflich tätige/n Journalist*in aus.
Für die Ausstellung des Presseausweises sind die Richtlinien über die Gestaltung und Ausgabe von Presseausweisen maßgebend, die zwischen den ausstellungsberechtigten Verbänden vereinbart worden sind.
Fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sowie freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten erhalten den bundeseinheitlichen Presseausweis.
Die Bereiche Fachgruppe Medien/dju-Geschäftsstellen sind berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.
Voraussetzung für die Ausstellung ist die hauptberufliche journalistische Tätigkeit.
Studierende in Journalismus-Studiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise - siehe unten).
Den Antrag gibt es direkt hier auf der Website oder in der ver.di-Geschäftsstelle des zuständigen Landesbezirkes im Fachbereich Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung
Ausführliche Informationen zur Antragstellung finden Sie auf dem Merkblatt im Downloadbereich.
PDF (307 kB)
PDF (1 MB)
PDF (198 kB)
PDF (143 kB)
Wir bearbeiten ausschließlich Überweisungen. Barzahlung ist nicht möglich.
Bankverbindung:
ver.di-Mitglieder | Nicht-Mitglieder | |
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Nationaler Presseausweis | im Mitgliedsbeitrag | 99 Euro |
Autopresseschild | 12,50 Euro | 12,50 Euro |
Für den Internationalen Presseausweis, nur ver.di-Mitglieder sind hier antragsberechtigt!
Bearbeitungsgebühr: 60 €
Die Gebühr ist jeweils im Voraus per Überweisung zu entrichten, bitte den Antrag im Original mit allen erforderlichen Nachweisen auf dem Postweg oder als Fax zusenden, nach Möglichkeit keine E-Mail.
HINWEIS:
Es werden nur Anträge im Original mit den erforderlichen Nachweisen über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit bearbeitet.
Ohne Nachweise kann kein Presseausweis ausgestellt werden!