Ja, das geht! Und es ist gewollt, von ihnen selbst und von ver.di erst recht.
Die meisten in der Gewerkschaft organisierten Selbstständigen kommen noch aus den Bereichen Medien und Kultur. Sie sind zum Beispiel Journalist*innen oder Musiker*innen. Aber es gehören auch IT-Fachleute, selbstständige Bürokaufleute, Paketfahrer*innen, Dozent*innen in der Weiterbildung und viele andere mehr dazu. Sie üben ihre Arbeit im Wesentlichen alleine aus und beschäftigen nicht dauerhaft als Arbeitgeber*innen andere Personen, das heißt sie sind „Solo-Selbstständige“.
In ver.di organisieren sie sich in Kommissionen. Diese haben Sprecher*innen und keine Vorsitzenden. Sie nehmen unter anderem die Interessen selbstständig Erwerbstätiger wahr, sie entwickeln Konzepte, mit denen selbstständig erwerbstätige Mitglieder gesellschaftspolitisch und erwerbsrechtlich vertreten werden.
Sie beteiligen sich an der innergewerkschaftlichen Willensbildung, etwa in wirtschafts-oder sozialpolitischen Fragen. Sie organisieren kollektive Verhandlungsmacht für individualisiert arbeitende Selbstständige zur Durchsetzung ihrer Rechte.
stellvertretende Landesbezirksleiterin