"Die Arbeitgeber wissen offenbar immer noch nicht, was soziale Fürsorgepflicht in der Wirklichkeit bedeutet. Kaum anders ist zu verstehen, dass sie bei der heutigen ersten Tarifverhandlung ein Angebot vorlegten, das für die Beschäftigten bereits einen gewaltigen Reallohnverlust bedeuten würde“, erklärt Marcel Schäuble, Fachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den Einzel- und Versandhandel: „Mit 3 Prozent fürs erste und 2 Prozent für ein zweites Jahr wäre nicht einmal die aktuelle und zu erwartende Inflationsrate auch nur größtenteils ausgeglichen. Wer verantwortlich handeln will, muss wesentlich dazu beitragen, dass die Beschäftigten ihre prekäre Situation deutlich verbessern können. Teilzeitbeschäftigte – rund 80 Prozent des Verkaufspersonals – gehen mit 1.300 Euro netto nach Hause. Wie sollen damit die rasant und dauerhaft steigenden Preise für die Lebenshaltung aufgefangen werden? Heute lieferten die Arbeitgeber keine nachvollziehbare, geschweige denn eine akzeptable Antwort auf diese drängende und die Beschäftigten tagtäglich bewegende Frage. Deshalb gingen wir rasch wieder auseinander.“
ver.di fordert für die etwa 235.000 Beschäftigten der Branche:
Morgen, am 25. April, werden etwa 200 Betriebsräte aus Hessen auf einer Aktionskonferenz des Handels im Frankfurter Gewerkschaftshaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, das weitere Vorgehen zur Durchsetzung einer spürbaren Lohnerhöhung besprechen. Die 2. Tarifverhandlung für den hessischen Einzel- und Versandhandel wird am 24. Mai 2023 stattfinden.
Aktuelles zur Tarifrunde hessischer Einzelhandel unter https://hessen.verdi.de/brennpunkt/einzelhandel-ver-di-hessen