Fristsache für Handwerklich tätige kommunale Beschäftigte

Pressemitteilung vom 01.11.2024

Handwerklich tätige Beschäftigte in Hessischen Kommunen, aufgepasst!
Die Antragsfrist für Höhergruppierung läuft am 24.12.2024 ab.

Der Tarifkoordinator von ver.di Hessen und Verhandlungsführer bei den Tarifverhandlungen in dieser Sache, Jens Ahäuser, weist darauf hin, dass die Anträge auf Höhergruppierung wegen der Einführung des HTB-H  bis 31.12.2024 gestellt werden müssen.

Er schreibt in einem Flugblatt (das weiter unten heruntergeladen werden kann): 

"Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 sind die neuen Eingruppierungsregelungen für handwerkliche Tätigkeiten, der HTB-H bzw. HTB-H-Ü, in Kraft getreten. Seither konnten die betroffenen Beschäftigten einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, wenn sich durch die Einführung der neuen Entgeltordnung eine Höhergruppierung ergeben hat (§ 3 HTB-H-Ü). Die Frist zur Beantragung einer Höhergruppierung läuft noch bis zum 31. Dezember 2024! Anträge, die danach gestellt werden, finden keine Berücksichtigung."

Er weist außerdem darauf hin, dass es Arbeitgeber gibt, die gegenüber den betroffenen Beschäftigten erklärt haben, eine mögliche Höhergruppierung auch ohne Antrag vorzunehmen. Hier muss sichergestellt sein, dass die Höhergruppierung vor dem Auslaufen der Frist, also vor dem 31.12.2024, erfolgt.

Der Tarifvertrag für handwerklich tätige Beschäftigte in hessischen Kommunen, HTB-H, hieß früher Hessischer Lohntarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter. Er wurde unter dem neuen Namen im Juni 2023 von den Tarifparteien vereinbart.