Der Tarifkoordinator von ver.di Hessen und Verhandlungsführer bei den Tarifverhandlungen in dieser Sache, Jens Ahäuser, weist darauf hin, dass die Anträge auf Höhergruppierung wegen der Einführung des HTB-H bis 31.12.2024 gestellt werden müssen.
Er schreibt in einem Flugblatt (das weiter unten heruntergeladen werden kann):
Er weist außerdem darauf hin, dass es Arbeitgeber gibt, die gegenüber den betroffenen Beschäftigten erklärt haben, eine mögliche Höhergruppierung auch ohne Antrag vorzunehmen. Hier muss sichergestellt sein, dass die Höhergruppierung vor dem Auslaufen der Frist, also vor dem 31.12.2024, erfolgt.
Der Tarifvertrag für handwerklich tätige Beschäftigte in hessischen Kommunen, HTB-H, hieß früher Hessischer Lohntarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter. Er wurde unter dem neuen Namen im Juni 2023 von den Tarifparteien vereinbart.
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