ver.di Hessen und der kommunale Arbeitgeberverband Hessen, KAV, haben sich auf eine Neuregelung der Entgeltordnung für handwerkliche Beschäftigte in den hessischen Kommunen verständigt. Dabei geht es nicht um lineare Gehaltserhöhungen, sondern um die Beschreibung der jeweiligen Tätigkeiten und wie sie materiell bewertet werden. Betroffen sind rund 15.000 Beschäftigte. Verhandlungsführer und Tarifkoordinator für den öffentlichen Dienst von ver.di Hessen, Jens Ahäuser: „In vielen Tätigkeitsfeldern konnten wir eine Verbesserung der Eingruppierungssituation erreichen: Im Gartenbau und in der Baumpflege, auf den Bauhöfen, im Abwasser- und Trinkwasserbereich, im Straßenbau, im Reinigungs- und Hauswirtschaftsdienst, bei Fahrdiensten, im Bereich Hausmeister, bei der Straßenreinigung, bei der Abfallentsorgung, im Theaterbereich, bei der Tierpflege und für die Werkstätten bei Fraport konnten wir in vielen Fällen die Grundeingruppierung verbessern und darüber hinaus Aufstiegsmöglichkeiten durch neue Tätigkeitsmerkmale erreichen.“
So sind zukünftig die Fahrerinnen und Fahrer von Müllfahrzeugen anstatt in der Entgeltgruppe 5 in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Bei 6-jähriger Tätigkeit ergibt sich eine Entgelterhöhung von monatlich 127 Euro.
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Tarifkoordinator Ahäuser zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Es ist uns gelungen, dieses Tarifwerk aus dem vergangenen Jahrhundert deutlich zu modernisieren. Wir haben die Wertigkeiten der Tätigkeiten neu bestimmt, es sind auch neue hinzugekommen.“
ver.di und der kommunale Arbeitgeberverband Hessen hatten insgesamt vier Jahre verhandelt über den „Lohntarif für Arbeiter/Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe im Lande Hessen“, kurz HLT. Der Vertrag stammte aus dem Jahre 1991.