Der Landtag debattiert heute über faire Arbeitsbedingungen an den hessischen Hochschulen. Dazu haben die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, der sich hinter die Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten stellt, mit Blick auf die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Wissenschaft, Kunst und Forschung. Das begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ausdrücklich. Gabriel Nyč, bei ver.di Hessen zuständig für Bildung, Wissenschaft und Forschung: „Die im Land Hessen erzielte schuldrechtliche Vereinbarung* zur Schaffung unbefristeter Stellen ist ein wichtiger erster Schritt hin zu mehr sicheren und attraktiven Arbeitsplätzen an den Hochschulen. Nun gibt es eine vertragliche Zusage des Landes, das Befristungsunwesen an den Universitäten wirksam einzudämmen. Das ist ein gutes Zeichen an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das bundesweit zu Recht große Beachtung gefunden hat.“ Jetzt müsse es darum gehen, die zugesagte Ausweitung auf insgesamt 1.850 unbefristete Vollzeitstellen beim wissenschaftlichen Personal konsequent umzusetzen. „Die Hochschulleitungen sind aufgefordert, ihr Beharren auf überkommene Strukturen und prekäre Arbeitsverhältnisse aufzugeben und konstruktive Lösungen zu entwickeln«, appelliert Nyč.
Die von den Gewerkschaften durchgesetzte Vereinbarung sei gegenüber den bisherigen unverbindlichen Zusagen ein großer Fortschritt, betont der ver.di-Vertrauensleutesprecher an der TU Darmstadt, Daniel Behruzi. „Wir wollen, dass über Entfristung nicht mehr nur geredet, sondern dass diese auch tatsächlich angegangen wird.“ Unter den wissenschaftlichen Beschäftigten an Hessens Universitäten seien über 80 Prozent auf Zeit angestellt. „Die Vereinbarung beseitigt die Missstände noch nicht, sie eröffnet aber mehreren hundert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dauerhafte Perspektiven – das ist richtig gut«, so Behruzi, der selbst als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen befristeten Vertrag hat. „Klar ist aber auch: Die Hochschulen brauchen eine angemessene Grundfinanzierung. Auch sie leiden unter den hohen Preissteigerungen. Hier steht das Land in der Pflicht, im Rahmen der anstehenden Hochschulpaktverhandlungen für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.“
*Eine schuldrechtliche Vereinbarung ist rechtlich unterhalb einer tarifvertraglichen Regelung einzustufen. Sie ist verbindlich, kann aber bei Vertragsbruch nicht individualrechtlich eingeklagt werden, sondern nur durch die Gewerkschaften gegenüber dem Land.
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