20.Juni 2024 Der hessische Landtag hat am 19.6.2024 das Gesetz zur Beamtenbesoldung beschlossen. Es war von den Regierungsfraktionen CDU und SPD eingebracht worden.
ver.di hatte vorher zu dem Entwurf Stellung bezogen. Ebenso der DGB Hessen-Thüringen als Spitzenorganisation für Beamtinnen und Beamte.
Im März hatten sich die hessischen Gewerkschaften mit dem Land auf einen Tarifvertrag für die 56.000 Landesbeschäftigten geeinigt. In Redaktionsverhandlungen wird er jetzt detailliert schriftlich ausgearbeitet.
Inzwischen erhalten die Landesbeschäftigten jeweils die Tranchen ihrer Inflationsausgleichszahlung. (siehe Flugblatt im Downloadbereich). Mit dem Entgelt für den Monat Mai war die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) fällig geworden. Für Auszubildende und Praktikantinnen sind es 500 Euro. Dier Beträge sind für alle steuer- und sozialabgabenfrei (brutto wie netto) auszuzahlen.
Wie in der Tarifeinigung festgehalten und im Gesetz dargelegt, wird die Regelung von der Landesregierung auch auf Beamtinnen und Beamte, Anwärterinnen und Anwärter (sie bekommen 500 Euro) übertragen. Sie erhalten ihre Teilzahlungen jeweils im Juni, Juli und November 2024.
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ver.di hat die Mitglieder gefragt. Die Abstimmung ergab, dass sich 79,93 Prozent für die Annahme des Ergebnisses ausgesprochen haben. Das ist ein klares Votum für die Tarifeinigung. Das hat auch unsere Tarifkommission so gesehen und hat deshalb dem Tarifergebnis endgültig zugestimmt. ver.di hat die Annahme daraufhin gegenüber dem Land erklärt.
Damit geht eine lange und zum Teil anstrengende Tarif- und Besoldungsrunde (fast) zu Ende. Denn gänzlich fertig ist sie nicht, weil es noch immer keinen Landtagsbeschluss zur Umsetzung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten gibt. Der soll voraussichtlich am 19.Juni gefasst werden.
ver.di hat bis zum 26.April die Mitglieder aus dem Tarifbereich zur Einigung befragt. Sie wurden alle persönlich angeschrieben, per E-Mail oder per Brief-Post und konnten über das Tarifergebnis abstimmen. Dann sichtete ver.di die Antworten und wertete sie aus. Nach ver.di-Gepflogenheiten ist für die Annahme des Ergebnisses eine Zustimmung von 25% der Stimmen erforderlich.
Am 30.April tagte die Tarifkommission des Landes Hessen. Sie erfuhr das Ergebnis als Erste, diskutierte, bewertete es und fällte dann den letztendlichen Beschluss über die Annahme.
In der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Gewerkschaften und das Land Hessen am 15.März 2024 auf ein Tarifergebnis.
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Es gibt in diesem Jahr Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro auf dreimal 1.000 Euro verteilt. Ab dem 1.Februar 2025 steigen zuerst die Tabellenentgelte um 200 Euro, ab 1.August dann um 5,5 Prozent. Ausbildungs-und Praktikavergütungen steigen zu den selben Daten um 100 Euro und um weitere 50 Euro.
Die Jahressonderzahlung wird wieder angehoben, auf 90 Prozent (Entgeltgruppen 1-8) und 60 Prozent (Entgeltgruppen 9a - 16).
Laufzeit 24 Monate, bis 31.Januar 2026.
Weitere Infos dazu im Flugblatt und in der Pressemitteilung zum Abschluss.
In der Tarifeinigung hat ver.di erstmals in Hessen eine Regelung erreicht, nach es mehr unbefristete Beschäftigung an den Hochschulen geben soll. Das ist im Rahmen einer schuldrechtlichen Vereinbarung möglich geworden. Dies ist eine rechtlich bindende Vereinbarung unterhalb des Tarifvertrags.
Es geht um wissenschaftliche Stellen, die aus Landesmitteln finanziert sind. Hier sollen die Vollzeitstellen bis 2023 auf 1.850 steigen. Damit werden rund 400 Dauerstellen geschaffen.
In Verwaltung und Technik sollen sachgrundlose Befristungen weitgehend ausgeschlossen werden.
Die schuldrechtliche Vereinbarung für Studierende beinhaltet
Merh Infos zum Thema haben wir in einem ausführlichen FAQ zusammengetragen.
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Nach intensiver Diskussion wurde beschlossen, 500 Euro mehr zu fordern, mindestens aber 10,5 Prozent. Auszubildende und Praktikant*innen sollen 260 Euro pro Monat mehr erhalten. Damit unterschiedet sich die Forderung leicht von derjenigen der übrigen 15 Bundesländer für deren Verhandlungen. Sie haben am 9.Dezember eine Tarifeinigung erzielt, die an das Niveau von Bund und Kommunen heranreicht.
Die hessischen Gewerkschaften haben den Festbetrag nach vorn gestellt, um auszudrücken, dass ihnen die Stärkung der unteren Gehaltsgruppen besonders wichtig ist. In der Wirkung macht es keinen Unterschied. Das heißt, wenn 10,5 Prozent weniger sind als 500 Euro, gilt die Forderung auf 500 Euro.
500 Euro mehr, mindestens 10,5. 260 Euro für Auszubildende und Praktikant*innen. Laufzeit 12 Monate. Dies ist die Forderung für die Tarifrunde. Tarifrechtlich wird zwischen der reinen Forderung und darüber hinaus gehenden Erwartungen unterschieden.
Die Gewerkschaften haben folgende Erwartungen formuliert:
Wir erwarten mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte (35 % bis zum Jahr 2025). Befristungen für administrativ-technische Beschäftigte sollen nur in Fällen persönlicher Vertretungen möglich sein
Einbeziehung studentischer Hilfskräfte in den Geltungsbereich des TV-H
- Einheitliches Stundenentgelt von 16,50 im ersten Jahr der Beschäftigung, ab dem zweiten Jahr 17,50 Euro und ab dem dritten Jahr 18,50 Euro
- Mindestumfang 40 Stunden pro Monat
- Mindestvertragslaufzeit 36 Monate. Mehr dazu.
Das Land sagt zu, nach Ende der Tarifrunde Verhandlungen über die Aktualisierung der Entgeltordnung zu beginnen.
Die Jahressonderzahlung wird in ein zusätzliches, volles dreizehntes Monatsgehalt umgewandelt
Bonus für Gewerkschaftsmitglieder: Einen Tag Freizeitausgleich für ehrenamtliches Engagement
Gefährdungszulage für die Beschäftigten der Wachpolizei in Höhe von 120 Euro
Zeit- und wirkungsgleiche Übernahmen des Tarifergebnisses auf Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Die Feuerwehrzulage wird ruhegehaltsfähig.
Wer gehört zum Tarifvertrag Hessen?
Unmittelbar betroffen von den Verhandlungen sind rund 45.000 hessische Landesbeschäftigte. Sie arbeiten in vielen Bereichen: in Landesdienststellen, Ministerien, bei der Justiz, beim Finanzamt, an Universitäten, in den Forstämtern, beim Straßen- und Verkehrsmanagement hessen mobil, in den Schulen, bei der Polizei.
Mittelbar betroffen vom Tarifergebnis sind viele Tausend weitere Beschäftigte vor allem aus dem sozialen Bereich, deren Arbeitgeber sich an den Abschlüssen orientieren.
Die Gewerkschaften sagen Tarif- und Besoldungsrunde, weil das Ergebnis sich auf Beamt*innen auswirkt. Ihre Besoldung richtet sich danach. Gewerkschaften fordern traditionell, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen zu übertragen. Im Idealfall klappt das auch, in Hessen leider nicht immer. Das Gehalt von Beamt*innen heißt Sold. Dessen Höhe wird im Landtag per Gesetz beschlossen: Besoldungsgesetz. Es gilt für Landes- und Kommunalbeamt*innen. In Hessen gibt es rund 105.000 Beamt*innen. Sie dürfen nicht streiken. Um die Tarifrunde zu unterstützen, veranstalten sie am 9.3. einen Aktionstag in Frankfurt.
Weil im öffentlichen Dienst auch Mitglieder anderer Gewerkschaften betroffen sind, hat ver.di mit ihnen eine Verhandlungsgemeinschaft gebildet. In Hessen sind das: die Gewerkschaft der Polizei, GdP, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, IG BAU und die dbb-Tarifunion. Verhandlungsführerin ist die die stellvertretende ver.di Vorsitzende Christine Behle.
Die Verhandlungen haben am 14. Februar 2024 begonnen. Der Tarifvertrag lief am 31.Januar aus und wurde von den Gewerkschaften fristgerecht gekündigt. Die Forderung war am 8.November diskutiert und beschlossen worden. Sie lautet: 500 Euro mehr, mindestens aber 10,5 %.
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