ver.di Hessen begrüßt die heute in erster Lesung im hessischen Landtag vorgelegte Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen, des Landes sowie weiterer Dienstherren im Land. Damit erfüllt die Landesregierung ihre Zusage, die Besoldung dem Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten anzupassen, jedoch nur dem Grunde nach. Drei Kritikpunkte bleiben weiterhin bestehen:
- Zwar stimmt die Erhöhung im Gesamtvolumen von prozentualer Erhöhung und Einmalzahlung mit dem Tarifvertrag überein. Die tariflich vereinbarte Einmalzahlung zur Anhebung der Gehälter von Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen findet sich jedoch in der Struktur Besoldungsanpassung nicht wieder. Der Bedarf nach einer stärkeren Anhebung besteht in den unteren Besoldungsgruppen aber ebenso wie in der Tariftabelle.
- Besonderes Unverständnis ruft nach wie vor die Weigerung des Landes hervor, die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und der Polizeizulage wieder herzustellen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso gerade diejenigen, die für die Sicherheit des Landes sorgen und Leib und Leben riskieren, in finanzieller Hinsicht abgestraft werden, indem ein Teil ihrer Bezüge nicht zu ihrer Altersversorgung beitragen soll.
- Trotz der Besoldungsanpassungen der letzten beiden Jahre und dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf erfüllt die hessische Besoldungstabelle nach wie vor nicht die Vorgaben einer verfassungsmäßigen Alimentation. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Land dieses gerichtlich festgestellte Manko seit Jahren ignoriert.
Der ver.di-Landesbezirk tritt weiterhin dafür ein, dass auch die Kommunal- und Landesbeamtinnen und -beamten in Hessen bedarfsgerecht, fair und verfassungskonform für ihre Leistungen alimentiert werden.