Deutsche Beamt*innen und Beamte dürfen weiterhin nicht streiken. Das Streikverbot für Lehrer mit Beamtenstatus in Deutschland verletzt nicht die europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Viele hatten sich vorstellen können, dass der Gerichtshof das Streikverbot kippt und es in Deutschland neu hätte geregelt werden können.
Auch in Hessen schaute man aufmerksam nach Straßburg: Hessische Beamt*innen hatten am 16. Juni 2015 gegen ihre Benachteiligung bei der Besoldung gestreikt. Das Land Hessen hatte gegen diese Beamt*innen Disziplinarverfahren eingeleitet, die zum Teil auch durch Disziplinarstrafen (Verweise) beendet worden sind.
Der DGB, die gewerkschaftliche Spitzenorganisation für Beamt*innen, bedauert das Urteil in einer ersten Stellungnahme.