Tarifvertrag hessische Sicherheitswirtschaft amtlich allgemeinverbindlich

Pressemitteilung vom 01.08.2025

Die Allgemeingültigkeit des Tarifvertrags im hessischen Wach- und Sicherheitsgewerbe ist wieder in Kraft. Dies ist durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt. Damit müssen hiesige Beschäftigte weiter mindestens nach dem Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Hessen bezahlt werden.

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt rückwirkend zum 1.1.2025. Alle Beschäftigten haben jetzt Anspruch auf Bezahlung nach dem Tarifvertrag, egal ob ihr Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. In der hessischen Sicherheitsbranche sind rund 25.000 Menschen beschäftigt. 

ver.di Hessen und die Landesgruppe Hessen des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, BDSW, hatten sich im Februar auf einen Tarifabschluss für das Jahr 2025 geeinigt. Demnach gibt es seit 1.Januar 5,04 % mehr Geld für alle Lohn- und Gehaltsgruppen. Die Auszubildendenvergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr um 80 Euro brutto pro Monat.

Der zuständige Gewerkschaftssekretär Guido Jurock: „Seit Jahren beantragen wir gemeinsam mit den Arbeitgebern die Allgemeinverbindlichkeit und jedes Mal wird sie festgestellt. Wir verbuchen das als stabilen tarifpolitischen Erfolg. Wettbewerb durch Dumpinglöhne wird dadurch unmöglich gemacht – eine Win-Win-Situation für Beschäftigte und Arbeitgeber.“

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