Durch die heutigen Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel wurde der Sonntagsschutz gefestigt:
1.In den Verfahren gegen die von der Hessischen Landesregierung 2011 erlassene Bedarfs-gewerbeverordnung zur Ausweitung der Sonntagsarbeit hat der VGH alle von der „Allianz“ angegriffenen Teile dieser Verordnung für unwirksam erklärt. Dies betrifft beispielsweise die Arbeit an Sonntagen im Dienstleistungsbereich, in Brauereien, in der Erfrischungsgetränke-industrie, in Speiseeisfabriken und in den dazugehörigen Großhandelsunternehmen.
Der VGH stellte sogar fest, dass die Hessische Landesregierung mit der Bedarfsgewerbe-verordnung ihre Kompetenzen weit überschritten hat und keine Befugnis besessen habe, solche weitreichenden Regelungen zu treffen.
2.Im Verfahren gegen die Sonntagsöffnung der Stadt Weiterstadt am 6. Januar 2013 entschied der VGH, dass die entsprechende Verordnung der Kommune unwirksam war.
Durch beide Entscheidungen wird die „Allianz“ bestätigt und bestärkt, ihre Bemühungen zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags fortzusetzen, um die ausufernden Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsarbeit in immer mehr Bereichen zu stoppen.
Die Vertreter der „Allianz“ vor dem VGH waren Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, Leipzig,
Dr. Michael Vollmer für die Evangelischen Dekanate Darmstadt-Stadt und Vorderer Odenwald sowie Bernhard Schiederig und Horst Gobrecht für ver.di Hessen.
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