Alle Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk müssen künftig mindestens nach dem aktuellen Lohntarifvertrag bezahlt werden. Dafür hat der zuständige Ausschuss im hessischen Sozialministerium gestimmt. ver.di und der Landesinnungsverband Friseurhandwerk in Hessen hatten einen entsprechenden Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Sobald die formale Zustimmung von Sozialminister Klose vorliegt und die Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, tritt die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft.
Rückwirkend zum 1. Juni 2023 haben dann auch Beschäftigte nicht-tarifgebundener Friseurbetriebe in Hessen Anspruch auf die allgemeinverbindlichen Tariflöhne. Das bedeutet, dass die im Lohntarifvertrag Nr.18 vereinbarten Löhne für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk in Hessen gelten, also auch für diejenigen, die in Salons arbeiten, die nicht tarifgebunden sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Lohn zu bezahlen und Beschäftigte können mögliche Differenzen rückwirkend einfordern.
Eine Tarifeinigung hatte ver.di Hessen im Mai dieses Jahres mit dem Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Hessen erreicht. Eine erfahrene Friseurin erhält seit Juni 2023 14,50 Euro in der Stunde. Ausgenommen von der Allgemeinverbindlichkeit sind Meister*innen in verantwortlicher Stellung z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in mit über 10 Beschäftigten (Lohngruppe 1).
Die zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin Stefanie Mielast: „Die Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk litten in den vergangenen Jahren unter starken Belastungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Folgen waren Salonschließungen und Kurzarbeit sowie Arbeit unter gesteigerten Hygieneanforderungen mit gesundheitlichen Risiken. Auch die Inflation hat die Kolleg*innen massiv getroffen, denn als Beschäftigte mit Löhnen größtenteils im Niedriglohnbereich sind sie überproportional von Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Miete betroffen. Viele müssen von dem wenigen, was die in den letzten Jahren hatten, sich und ihre Familien ernähren und kommen dabei kaum noch über die Runden."
Information zu den Lohngruppen: