Equal Pay Day/Internationaler Frauentag

Pressemitteilung vom 06.03.2025

Morgen, am 7. März wird mit dem Equal Pay Day wieder auf die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht.

Mit der Geburt des ersten Kindes entwickeln sich die Gehälter von Frauen und Männern auseinander. Das hat auch strukturelle Gründe. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbsarbeit, arbeiten öfter in Teilzeit und in Berufen, die schlechter entlohnt werden. Auch die Care Arbeit wird noch immer überwiegend von Frauen geleistet. Es geht also auch um eine gerechtete Aufteilung der Sorgearbeit.

 Bundesweit ist die Entgeltlücke mit 16 Prozent um etwa zwei Prozent gesunken, während sie in Hessen aber auf 19 Prozent gestiegen ist.  

 „16 Prozent Entgeltlücke sind ein klarer Handlungsauftrag an die neue Bundesregierung. Aus hessischer Sicht fordern wir in Anbetracht der Entgeltlücke von hierzulande sogar 19 Prozent vor allem eins: Mehr Geld ins System zur Beseitigung der strukturellen Probleme! Damit Kitas und Ganztagsschulen ausgebaut werden können und die Beschäftigten dort gute Arbeit und gerechte Löhne haben. Gerade die schlechtere Bezahlung in den frauendominierten Berufen und Branchen verursacht einen großen Teil der Entgeltlücke, obwohl die Anforderungen gerade an diese Berufe sehr hoch sind. Dort muss dringend eine Aufwertung umgesetzt werden. Außerdem besteht akuter Handlungsbedarf: Der Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter gilt ab 2026. Hier muss noch mal verstärkt investiert werden, damit die Umsetzung gelingt. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, so Angelika Kappe, stellvertretende Landesbezirksleiterin in ver.di Hessen.

Juliane Elpelt, Gewerkschaftssekretärin für Frauen- und Gleichstellungspolitik in ver.di Hessen ergänzt: „Wir brauchen jetzt eine Lohngerechtigkeit und nicht erst in 20 Jahren. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit muss endlich durchgesetzt werden. Eine der ersten Maßnahmen der neuen Bundesregierung sollte deswegen die vollständige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sein. Und: Ergänzt werden muss die Richtline um ein Verbandsklagerecht. Entgeltgleichheit setzt man am besten gemeinsam durch!

Auch bei gleichem Beschäftigungsumfang und vergleichbarer Tätigkeit verdienen Frauen weniger. Die Erwerbsarbeit von Frauen wird also auch nicht gleich bezahlt, weil sie nicht gleich bewertet wird. Das muss sich ändern.“