In der Tarifauseinandersetzung bei den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen legt die Gewerkschaft ver.di nach. Für Dienstag, 24.2 ruft sie alle Beschäftigten aus dem Tarifbereich Nahverkehr TV-N in Kassel, Gießen, Marburg, Frankfurt und Wiesbaden nochmal zu einem Streik. Der Streik beginnt jeweils mit der Frühschicht und dauert bis zum Ende der letzten Schicht, auch wenn dieses am Folgetag liegen sollte. Aufgerufene Betriebe sind die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), die Stadtwerke Gießen AG und die Marburger Verkehrsgesellschaft mbh (MVG) sowie die Kasseler Verkehrsbetriebe (KVG) und die Wiesbadener ESWE Verkehr.
Die Warnstreiks richten sich gegen die Bestrebungen der Arbeitgeberseite, kräftig bei tariflich vereinbarten Zulagen sparen zu wollen. Dies hatten sie bei der dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Personen-Nahverkehr in Hessen überraschend kurz vor Ende aufgebracht. Konkret wollen sie eine tariflich vereinbarte Zulage zur Mitarbeitergewinnung mit künftigen Tariferhöhungen verrechnen. Weiter soll eine ebenfalls tariflich seit langem gültige Aufstockung des Krankengelds gekürzt werden.
ver.di-Verhandlungsführer Jochen Koppel: „Wir machen jetzt nochmal Druck mit dem weiteren hessenweiten Streik. Damit machen wir deutlich, dass wir entschlossen sind, keine tariflich erprobten Vereinbarungen zu opfern. Bei den Verhandlungen am Tag drauf erwarten wir von den Arbeitgebern, dass sie einsichtig sind und von ihren Vorhaben ablassen.“
Bei den Tarifverhandlungen geht es nicht um lineare Gehaltserhöhungen. Hier ist der hessische Vertrag an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, TVöD, gekoppelt. Im Mittelpunkt stehen vielmehr die Rahmenbedingungen der Arbeit, wie beispielsweise die Berechnung der Höhe von Zuschlägen. Sie soll künftig auf Basis der individuellen Entgeltstufe der Beschäftigten erfolgen.
Bei einer Höhergruppierung in eine andere Entgeltstufe soll der Beschäftigte seine Erfahrungsstufe (mehr Geld durch längere Betriebszugehörigkeit) mitnehmen können und nicht wieder von vorn anfangen müssen, was faktisch oft einen finanziellen Verlust trotz Beförderung bedeutet (stufengleiche Höhergruppierung).
Weitere Forderungen sind eine Ballungsraumzulage für alle Mitarbeiter:innen (derzeit 0,40 Euro/Stunde nur für bestimmte Gehaltsgruppen im Fahrdienst), die Erhöhung des Leistungsbudgets auf 2% (§6 Abs. 7 TV-N). Dabei handelt es sich um eine leistungsorientierte Bezahlung. Derzeit beträgt sie 1 %.
Eine weitere Forderung: Schicht- und Wechselschichtzulage für alle Beschäftigtengruppen. Derzeit erhalten hauptsächlich Beschäftigte in Werkstätten diese Zulagen. Der Fahrdienst wird nicht als Schichtarbeit gewertet und geht daher leer aus.