„Was Beschäftigte und Betriebsräte während der Corona-Pandemie erleben, ist nicht selten ‚haarsträubend‘“, erklärt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Häufig ignorieren Unternehmen ihre Fürsorgepflicht für die Angestellten und bewegen sich am Rande des legal Möglichen.“ Dies zeigt folgende Erfahrung eines Betriebsrates aus dem Textilhandel:
Das Geschäft wurde geöffnet, ohne mit dem Betriebsrat über den notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sprechen und von ihm einen Schichtplan genehmigen zu lassen. Das vom Betriebsrat angerufene Arbeitsgericht verurteilte den Arbeitgeber, mit ihm umgehend eine Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verhandeln. Doch heißt dies noch lange nicht, dass damit die im Zusammenhang mit der Pandemie notwendig gewordenen Hygienestandards eingehalten werden. In obiger Filiale mussten die Beschäftigten bei „Click & Collect“ sowie „Click & Meet“ die Einlasskontrolle selbst übernehmen und den Ärger der Kund*innen ertragen.
Auf Anweisung der Führungskräfte arbeiten sie dicht an dicht an den Kassen, ohne dass der gesetzliche Mindestabstand eingehalten werden kann; Trennwände gibt es ebenfalls nicht. Die Anproben werden alle geöffnet. Der Kundenstrom ist hier oft so hoch, dass es immer wieder zu Menschenansammlungen kommt. Denn es fehlt an ausreichend Personal, um diese schnell und zügig zu bedienen und „abzufertigen“. Dort bleibt die Hygiene ständig „auf der Strecke“.