In dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 02.07.2013 wurde mitgeteilt, dass:
• die Stadt Frankfurt drei Leistungsvereinbarungen mit dem CeBeeF („Club Behinderter und ihrer Freunde“) gekündigt hat,
• der CeBeeF den Beschäftigten den vereinbarten Tariflohn vorenthält und
• der CeBeeF „Vertragsbruch“ begehe.
Dazu teilte die Geschäftsführerin des CeBeeF, Frau Sabine Eickmann, mit, dass es eine Überlebenschance nur gebe, wenn die Gewerkschaft ver.di einem Anpassungstarifvertrag zustimmt, der eine geringere Bezahlung ermöglicht.
Die von der Stadt Frankfurt zitierten Punkte, die auch so von der Frankfurter Rundschau wiedergegeben worden sind, können von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bestätigt werden.
Die dagegengesetzte Meinung der Geschäftsführung des CeBeeF hat jedoch dazu keinerlei Bezug und deren Umsetzung führt nicht dazu, dass die Versäumnisse und Fehler der Geschäftsführung für die Zukunft behoben werden können.
Die Gewerkschaft ver.di kann selbstverständlich nicht dabei behilflich sein, dass vereinbarte Tariflöhne den Beschäftigten vorenthalten werden und die Geschäftsführung des CeBeeF weiterhin Vertragsbruch betreibt.
Der mit dem CeBeeF geschlossene Tarifvertrag ist darüber hinaus bereits ein Anpassungstarifvertrag. Nämlich ein Anwendungstarifvertrag zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der folgende Anpassungselemente aufweist:
1. Der CeBeeF braucht kein Leistungsentgelt an die Beschäftigten auszahlen.
2. Die Regelungen zur Unkündbarkeit der Beschäftigten wurden bis zum 01.05.2015 ausgesetzt.
3. Die Lohntabellen wurden gegenüber dem TVöD bis zum 30.06.2014 um 10% abgesenkt.
4. Die Jahressonderzahlung für das Jahr 2012 wurde von 90% auf 50% abgesenkt.
Somit sind die Forderungen der Geschäftsführung bereits im Vorwege von Seiten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erfüllt worden und eine neuerliche Absenkungsforderung unlauter.
Sofern jedoch durch das Verhalten der Geschäftsführung des CeBeeF der Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. in Gefahr gerät und damit auch die Arbeitsplätze der Beschäftigten und die Versorgung der behinderten Menschen, so verwahrt sich ver.di dagegen, dafür als angebliche Ursache missbraucht zu werden.
Gleichwohl steht die Gewerkschaft ver.di bereit, gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen.
Leider verbietet sich jedoch nach den Regeln von Treu und Glauben und üblicher Geschäftssitte die Aufnahme von Verhandlungen mit Unterzeichnern von Verträgen, die sich in der Vergangenheit als vertragsbrüchig ausgewiesen haben. Insofern kann eine erneute Aufnahme von Verhandlungen nur mit einer anderen Geschäftsführung oder mit dem Vorstand des CeBeeF selbst aufgenommen werden.
Für eine solche Verhandlungsaufnahme steht ver.di selbstverständlich jederzeit bereit. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass nach Auskunft der Stadt Frankfurt die Refinanzierung der Tariflöhne sofort wieder aufgenommen wird, sobald der CeBeeF die Gehälter tariftreu an die Beschäftigten auszahlt.
Presserechtlich verantwortlich: Ute Fritzel (Pressestelle)
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