Bahn schützt Sicherheit mit Uniformen nur vor – ver.di und EVG fordern Bezahlung und Einsatz als Sicherheitspersonal
Frankfurt am Main, 7.Juni. Die Gewerkschaften ver.di und EVG fordern die deutsche Bahn auf, das Personal für die abendlichen Streifen in der S-Bahn als Sicherheitspersonal zu klassifizieren und entsprechend zu entlohnen. Bislang werden dort lediglich verkleidete Servicekräfte eingesetzt. Sie haben zwar eine einschlägige Ausbildung, sagt ver.di Gewerkschaftssekretär Mathias Venema bei einer Pressekonferenz zum Thema heute in Frankfurt: „Der Unterschied aber liegt in der Bezahlung. Denn als Sicherheitspersonal eingestellte Kollegen werden natürlich entsprechend entlohnt. Aber die KollegInnen, die zurzeit in den S-Bahnen mitfahren, sollen lediglich Servicepersonal sein. Sie werden wie echtes Sicherheitspersonal eingekleidet und mit Waffen ausgestattet. Sie sind auch ausgebildet, sie zu benutzen. Nur dürfen sie das nicht, weil sie als Servicepersonal dazu nicht befugt sind. Außer, sie werden selbst angegriffen. Das heißt im Ernstfall auch, sie dürfen nicht eingreifen, wenn es Gewaltanwendung in der S-Bahn gibt.“
Und Ulrich Rötzheim, Bereichsleiter bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), ergänzt: „Wir kritisieren auch die einmännige Besetzung der S-Bahn Streifen. Die Bestreifung von Bahnhöfen und S-Bahnen darf nur mit jeweils zwei MitarbeiterInnen erfolgen. Dies dient auch dem Eigenschutz, gerade bei Einsätzen am späten Abend im Rhein-Main-Gebiet.“
Wenn im S-Bahn-Wagen wirklich etwas passiert, wandeln die Kollegen auf schmalem Grad: einerseits die Dienstvorschriften, andererseits der Impuls, zu helfen und die strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Dienstvorschriften ergeben wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.
Die zuständige ver.di Fachbereichsleiterin Beatrix Müller: „Wir fordern zumindest den Einsatz von Zwei-Personen-Streifen, die von geschulten Sicherheitsmitarbeitern in der S-Bahn durchgeführt werden. Es muss Schluss sein mit dem vorgaukeln von Sicherheit. Denn Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr ist keine Servicedienstleistung, sondern ein öffentliches Gut!“
Demnächst würden die Dienste wieder ausgeschrieben und dann von der Bahn neu besetzt. Dies ist nach Ansicht der Gewerkschafter ein guter Anlass, für echte Sicherheit zu sorgen und ihr dafür ausgebildetes Personal auch als solches zu bezahlen.
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