ver.di Hessen fühlt sich durch das heute ergangene Urteil des Staatsgerichtshofs bestätigt. Gerhard Abendschein, Fachbereichsleiter Gemeinden:„Ich freue mich über das Urteil der Richterinnen und Richter. Wir haben in unserem letzten Kommunalfinanzbericht nachgewiesen, dass die Kommunen strukturell unterfinanziert sind. Außerdem haben wir gezeigt, dass die Begründungen des Landes für die Kürzungen bei den Landeszuweisungen an die Kom-munen nicht haltbar sind. Genau wie der Staatsgerichtshof haben auch wir angemahnt, dass das Land bei seinen Entscheidungen den Mittelbedarf der Gemeindeebene beachten muss.“
Die Landesregierung, so Abendschein, sei aufgerufen, ihren haushaltspolitischen Kurs grundsätzlich zu überdenken: „Das Leitbild vom ‚schlanken Staat‘, das die Landesregierung auch den Kommunen aufdrücken wollte, ist gescheitert. Die öffentliche Hand muss wieder ange-messen ausgestattet werden. Das gilt vor allem für die Gemeindeebene, die stark von den Zuweisungen des Landes abhängig ist. Nach diesem Urteil muss die Landesregierung die Kürzungen aus dem Jahr 2011 sofort rückgängig machen.“
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