Nach hartnäckigem Einsatz von MigrAr kann endlich operiert werden

Etappensieg für verunfallten Bulgaren
Pressemitteilung vom 05.04.2013

 

Noch am 25. März hatte sich das Uni-Klinikum trotz vorliegender ärztlicher Notfalleinweisung erneut geweigert, die operative Versorgung des Harnröhrenabrisses durchzuführen. Eine Behandlung, die die Ärzte des Klinikums nach der erfolgten Erstversorgung Ende Januar, in der lediglich ein Katheter gelegt worden war, „eindringlich spätestens nach 4-6 Wochen“ selbst empfohlen hatten. MigrAr gegenüber hieß es während der mehrstündigen Verhandlungen im Klinikum, zu denen eine MigrAr-Beraterin den Bulgaren begleitet hatte, dass eine Operation nicht durchgeführt werden könne, solange kein Bescheid über eine Kostenübernahme durch das Sozialamt vorliege. Dieses hatte zwei Tage zuvor erklärt, dass es vorab keine Kostenzusagen erteile – bei einem Notfall müsse das Klinikum erst operieren.

Eine offensichtlich ausweglose Situation, die nach Ansicht der MigrAr-Beraterin Kirsten Huckenbeck auf ungeklärte Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Ämtern und Uni-Klinik verweise. Zudem zeige der Fall exemplarisch, dass es gravierende Defizite hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten ausländischer Arbeitskräfte und eines dementsprechenden Beratungsangebots gebe. EU-BürgerInnen, die hier in der Region zu Tausenden als Scheinselbständige oder im Rahmen illegaler Arbeitnehmerüberlassung im Bau- und Reinigungsgewerbe, in der Landwirtschaft, Gastronomie oder als Haushaltshilfen und Pflegekräfte ausgebeutet und von ihren Auftraggebern nicht sozialversichert werden, enden so trotz eindeutiger Rechtsansprüche – jeder Notfall muss versorgt werden und für jeden Notfall muss das Sozialamt die Kosten übernehmen - im Niemandsland.

Dabei seien sie eine Säule der standortgebundenen Dienstleistungen, von denen gerade das Rhein-Main-Gebiet lebe. „Ohne Menschen wie Biser Rusev wäre die vielgerühmte Dienstleistungsökonomie längst zusammengebrochen“, so Huckenbeck.

Europäische Richtlinien zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sehen vor, dass es mehrsprachige Beratungsangebote für Dienstleistungsanbieter aus dem europäischen Ausland geben müsse, um diese über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Doch bei den geforderten „Einheitlichen Ansprechpartnern“ (EAN) sei die Beratung von Menschen, die hier nur auf Gewerbeschein arbeiten dürfen, Fehlanzeige. Dies gelte auch für Beratungen auf den Gewerbeämtern, in denen es nach wie vor keine mehrsprachigen Informationen über die Problematik der Scheinselbständigkeit gebe. „Viele ArbeitnehmerInnen aus Osteuropa wissen oft nicht, auf was sie sich mit der Beantragung eines Gewerbescheins einlassen“, und sie werden von ihren Auftraggebern systematisch getäuscht, betrogen und erpresst.

Da sie nach wie vor Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen, die für Menschen aus Rumänien und Bulgarien, also den jüngsten Beitrittsländern der EU, gelten, ist der Gewerbeschein für sie oft die einzige Möglichkeit, hier legal zu arbeiten. Diese Diskriminierung von ‚EU-BürgerInnen zweiter Klasse‘ muss beendet werden, sie öffnet extremen Formen der Ausbeutung und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen Tür und Tor.

Nachdem mit diesem wichtigen Etappensieg nun wenigstens grundsätzliche menschenrechtliche Ansprüche geklärt sind, besteht die nächste Aufgabe für MigrAr darin, Licht ins Dunkel der Arbeitsverhältnisse und der ökonomischen Abhängigkeiten in der Vergabekette zu bringen. Dass solch ein Fall passieren konnte sollte ein Alarmzeichen sein, genauer auf die Vergabe von Aufträgen auf Werkvertragsbasis und die Generalunternehmerhaftung zu achten. „Hier ist bei Bedarf viel kriminelle Energie abrufbar. Letztlich zulasten der Arbeitnehmer am Ende der Vergabekette, der Sozialversicherungen, denen hohe Verluste entstehen, und damit auch der Versicherten der Solidargemeinschaft“, so Huckenbeck. Nicht zuletzt deshalb hat sich mittlerweile die Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Polizei eingeschaltet.

 

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