Zurzeit sind die Änderungsabsichten noch nicht endgültig zu bewerten. Erst wenn der neue Entwurf mit der entsprechenden Begründung vorliegt, kann diese Bewertung abschließend vorgenommen werden.
Es scheint aber als handelt es sich nur um Kosmetik. Die grundsätzliche Intension des Gesetzes wird nicht verändert. Die Kritik der Gewerkschaften und der Trägerorganisationen ist nicht aufgenommen.
Die wesentlichen Kritikpunkte bleiben
Der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes beinhaltet keinen wesentlichen Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen
Es werden nicht ausreichende finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung zur Verfügung gestellt
Das Gesetz wird in keiner Weise der notwendigen Aufwertung des Berufes der Pädagogischen Fachkräfte, der Erzieher und Erzieherinnen gerecht
Die Ernsthaftigkeit scheint dieser Landesregierung nach wochenlangen Verleugnungen der Probleme nicht gegeben.
ver.di wird den Druck zur Rücknahme des Gesetzes gegenüber der Landesregierung aufrecht erhalten!
Ansprechpartnerin:
Kirsten Frank, ver.di Hessen, Fachbereich Gemeinden,
Tel 069 2569-1242, mobil 0171 2219168
V.i.S.d.P.: Mario Gesiarz
ver.di-Landesbezirk Hessen
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