Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geht gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach in Berufung. „Unserer Rechtsauffassung nach unterläuft dieses die getroffene tarifliche Regelung zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie (IAP) für die Beschäftigten in den Selgros-Märkten (Transgourmet OHG) vom Juli 2024,“ sagt Mario Lombisani, Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereich Handel bei ver.di Hessen.
„Die Kolleginnen und Kollegen der Abholmärkte kämpfen seit Monaten dafür, dass ihnen die tariflich vereinbarte IAP in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt wird. Die Zahlung ist laut Tarifabschluss nicht auf vorherige Leistungen im Rahmen einer IAP anzurechnen. Der Arbeitgeber hat jedoch frühere und freiwillig geleistete Zahlungen aus den Jahren 2022 und 2023 angerechnet. Die Kolleg*innen haben von der tariflich vereinbarten IAP nichts erhalten,“ so Mario Lombisani. Auch hinsichtlich der für die Beschäftigten im Zustellgroßhandel zusätzlich ausgezahlten 1.300 Euro IAP sind die Mitarbeiter*innen in den Selgros-Märkten leer ausgegangen.
„Der Tarifvertrag beinhaltet aus unserer Sicht eine eindeutige Regelung, der keine Spielräume für die Arbeitgeber zulässt,“ so Lombisani. „Auch wenn das Arbeitsgericht sowohl die Anrechnung der bereits freiwillig geleisteten IAP-Zahlungen als auch die Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigten im Markt und im Zustellgroßhandel zuließ, sehen wir gute Erfolgsaussichten für das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht. Wir sind fest davon überzeugt, dass den Kolleg*innen Leistungen im Rahmen einer IAP allen gleichermaßen zusteht und die tariflich geregelte Nichtanrechenbarkeit vorheriger Zahlungen greift.“