Hessische Beschäftigte werden nicht abgehängt

Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes Hessen
Pressemitteilung vom 16.04.2013

 

Der Erholungsurlaub wird auf einheitlich 30 Tage für die Beschäftigten und 27 Tage für die Auszubildenden je Jahr festgelegt. Bei bedarfsgerechter Ausbildung werden die Auszubildenden des Landes unbefristet übernommen.

„Damit sind die Kernforderungen aus gewerkschaftlicher Sicht, nämlich die hessischen Landesbediensteten von der allgemeinen Lohnentwicklung und der Entwicklung bei den restlichen Bundesländern nicht abzukoppeln, durchgesetzt“, so der ver.di Landesbezirksleiter, Jürgen Bothner. Gerade die 30 Tage-Regelung beim Urlaub und die Perspektive für Auszubildende sind für ver.di als Erfolg zu bewerten. Dass das Land aufgrund seines Austrittes aus der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder mit den späteren Einstiegen in prozentuale Lohnsteigerungen und dem Ausgleich durch Einmalzahlungen einen Sonderweg gehen will, führt im Ergebnis zu einer leichten Besserstellung unterer Lohngruppen.

Jürgen Bothner bedauert es allerding sehr, dass der Innenminister sich nicht im Stande sah, eine Erklärung zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamte des Landes abzugeben. Deshalb fordert ver.di die im Landtag vertretenen Parteien auf, 100.000 verbeamtete Bedienstete nicht zu benachteiligen und das Tarifergebnis zu übernehmen.

 

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