Rund 6% mehr in zwei Schritten für UKGM-Beschäftigte

Tarifeinigung im Uniklinikum Gießen Marburg
Pressemitteilung vom 22.04.2013

 

Die Zahlungen des UKGM in die zusätzliche Altersversorgung des Klinikums werden auf Grundlage einer Sonderreglung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder befristet reduziert, allerdings erhalten die UKGM-Beschäftigten einen Ausgleich, um das Niveau der betrieblichen Altersversorgung zu erhalten.

Nach Bewertung des ver.di- Verhandlungsführes Georg Schulze-Ziehaus konnte mit der Einigung „trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage des UKGM Anschluss an die Lohnentwicklung der Branche gehalten werden“. Mit einem Mindestlohn von 9,83€ pro Stunde für Servicetätigkeiten ohne weitere Qualifikation und einem Grundgehalt für eine Krankenschwester von monatlich über 3000 € nach 15jähriger Berufserfahrung konnten nach Beurteilung von Schulze-Ziehaus wichtige tarifpolitische Eckdaten durchgesetzt werden, die „auch im Branchenvergleich standhalten“.

Zustimmen müssen dem Kompromiss nun noch die Gremien auf Seiten der Arbeitgeber und der Gewerkschaft ver.di. Im Uniklinikum stimmen nun die Gewerkschaftsmitglieder in einer Mitgliederbefragung über Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses ab. Die ver.di-Tarifkommission im UKGM hat heute mit großer Mehrheit für die Annahme des Tarifkompromisses gestimmt.
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Eine Veröffentlichung der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Landesbezirk Hessen, Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen,
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