ver.di Chef Bothner kritisiert mangelnde Europatauglichkeit

Landtagsanhörung zum „2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz“:
Pressemitteilung vom 07.03.2013

 

Die Einbringung als Fraktionsinitiative und nicht als Gesetzentwurf der Landesregierung sei nach 2010, als die gesetzliche Regelung zur „Pension mit 67“ auf die gleiche Art durchgesetzt wurde, der zweite Fall in Folge. Bothner kritisiert, dass die Landesregierung sich einerseits fast 6 Jahre Zeit gelassen hat, “um die seit September 2006 bestehende Gesetzgebungskompetenz auch in besoldungs- und laufbahnrechtlichen Regelungen umzusetzen, jetzt aber andererseits keine Zeit sein soll, für eine im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens stattfindende gründliche Beteiligung der Gewerkschaften“.

Inhaltlich sei zu kritisieren, dass trotz des monströsen Umfangs des Gesetzentwurfs von 305 Seiten (incl. Begründung) es auch künftig keine wirklichen Beteiligungsrechte der rd. 106.000 hessischen Beamtinnen und Beamten im Bereich der Landes- sowie der kommunalen Verwaltungen wie auch bei der Deutschen Rentenversicherung und ihren Gewerkschaften geben solle. Dies sei mit Blick auf den zunehmenden Dienstleistungscharakter des öffentlichen Dienstes nicht mehr zeitgemäß. ver.di fordert, das Beamtenrecht um „Elemente des Vertragsrechts zu ergänzen“, um die einseitige Regelungsbefugnis von Parlament und Regierung zurückzudrängen. Auch „bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben seien CDU und FDP nicht auf der Höhe der Zeit“. So fehle komplett die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Unverfallbarkeit bzw. zur finanziellen Abgeltung nicht genommenen Erholungsurlaubs. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Januar in diesem Punkt für eine Gleichstellung des Beamtenbereichs mit dem Tarifbereich gesorgt. Diese Rechtsprechung sei umzusetzen. Akzeptiert wird von ver.di, so Bothner, die Ersetzung des Prinzips des Aufstiegs nach dem Lebensalter in der Besoldungstabelle durch das System von Erfahrungszeiten. „Wir haben dieses System in den Jahren 2005 und 2006 bundesweit bereits in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes eingeführt, 2010 schließlich auch in das neue hessische Tarifrecht. Diesem Beispiel wird jetzt gefolgt.“

Bothner forderte abschließend die Fraktionen von CDU und FDP sowie die Landesregierung auf, „sich die gewerkschaftlichen Kritikpunkte, Verbesserungsvorschläge und zusätzlichen Positionen genau anzusehen und den vorgelegten Gesetzentwurf nachzubessern“. Schließlich habe man bis September diesen Jahres Zeit, die man auch für einen Dialog mit den Gewerkschaften nutzen könne.

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