ver.di fordert 1,00 Euro pro Stunde mehr für die Beschäftigten

Tarifforderungen für die hessischen Einzelhandelsbeschäftigten beschlossen
Pressemitteilung vom 12.03.2013

 

Die Große Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den Hessischen Einzelhandel hat auf ihrer Sitzung am 11. März 2013 folgende Forderungen beschlossen:

1. Erhöhung der Gehälter und Löhne um 1,00 Euro pro Stunde.
2. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 0,50 Euro pro Stunde.
3. Die Laufzeit der Tarifverträge soll 12 Monate betragen.

Die Kündigung des Manteltarifvertrages durch die Arbeitgeber zum 30. April 2013 stößt auf große Empörung in den Betrieben. Die Große Tarifkommission ist entschlossen, die tariflichen Mindeststandards aus dem Manteltarifvertrag entschieden zu verteidigen. Die Arbeitgeber haben neben dem Gehalts- und Lohntarifvertrag auch den Manteltarifvertrag gekündigt, um eine „Modernisierung“ der Tarifverträge zu erzwingen.

Der ver.di-Verhandlungsführer im Handel, Bernhard Schiederig, sieht in der Kündigung des Manteltarifvertrages einen „Generalangriff“ auf die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Beschäftigten und erklärt, ver.di bereite sich auf eine „harte und möglicherweise lange Tarifauseinandersetzung“ in der Branche vor. Mit der Tarifforderung von 1,00 Euro mehr pro Stunde will ver.di die unteren Gehaltsgruppen stärker anheben, um Niedriglöhne im Einzelhandel zu vermeiden. „Ungelernte verdienen heute in Vollzeit 1.392,00 Euro brutto, was bei Weitem nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Da die Arbeitgeber bisher die ver.di-Forderung nach einem tariflichen Mindestlohn ablehnen, müssen wir mit unserer Tarifforderung entsprechend reagieren“, so Schiederig.

Die Tarifverhandlungen werden am 7. Mai 2013 aufgenommen.

Für Nachfragen:
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