Verglichen wurden die Tätigkeiten: Krankenschwester und Fachinformatiker. Der Paarvergleich nach eg-check ist nach nachvollziehbaren und rechtlich vorgegebenen Grundsätzen angelegt und gleichermaßen arbeitswissenschaftlich und gleichstellungspolitisch ausgerichtet; es werden sofort Bewertungsunterschiede deutlich, so Ilka Briest weiter:
1. Die Tätigkeit der Krankenschwester beinhaltet höhere Anforderungen an das Wissen und Können als die Tätigkeit des Fachinformatikers; z.B. muss die Krankenschwester mehr Arbeitsunterbrechungen bewältigen als der Fachinformatiker.
2. Die Tätigkeit der Krankenschwester erfordert wesentlich mehr Verantwortung für die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Sicherheit anderer als die Tätigkeit des Fachinformatikers.
3. Bei den psycho-sozialen Anforderungen werden die Unterschiede besonders deutlich: die Tätigkeit der Krankenschwester erfordert extrem hohe Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen und ist in hoher Weise belastenden psycho-sozialen Bedingungen ausgesetzt: z.B. Konfrontation mit Problemen und dem Leid anderer und mit abstoßenden Situationen wie Umgang mit entstellten Leichen oder schwersten Verletzungen
4. Auch die physischen Anforderungen sind bei der Krankenschwester durchweg höher als bei der Tätigkeit des Fachinformatikers, besonders bei der Arbeitszeit (Schicht- und Wochenendarbeit), auch hat die Krankenschwester täglich mehrmals einen Kraftaufwand von mehr als 10 kg zu bewältigen und sie ist einer Ansteckungsgefährdung ausgesetzt.
Von der erforderlichen Qualifikation sind beide Berufsgruppen vergleichbar.
Doch schon bei den Einstiegsgehältern zeigt sich eine Differenz von ca. € 240,-, denn die Krankenschwester wird in die EG 7a TVöD eingruppiert und der Fachinformatiker in die EG 9. In der letzten Entwicklungsstufe erreicht die Differenz eine Höhe von € 736,-!!!
„Dies sind nur erste Ergebnisse“, sagt Ilka Briest, „es ist unbedingt erforderlich, dass hier gründlich weitergearbeitet wird, damit das pauschale Beklagen des Entgeltunterschiedes von 22% beendet wird und konkrete Verbesserungen für alle Menschen in den Pflegeberufen eingeleitet werden.“
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