ver.di Hessen sagt „nein“

Entwurf des Kinderförderungsgesetzes
Pressemitteilung vom 31.01.2013

 

Mit Vertretern und Vertreterinnen aus den Verbänden und mit Abgeordneten der Landtagsfraktionen wurde über den vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert. Seitens der Verbände waren anwesend Hubert Lorenz Medick (LAG Frühe Hilfen Hessen e. V.), Jürgen Hartmann-Lichter (Caritas-Verband) und Joachim Schultheiß (Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte.). Für die Landtagsfraktionen Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), Gerhard Merz (SPD), Marcus Bocklet (Bündnis90/Die Grünen), Hans-Christian Mick (FDP) und Mirjana Schott (Die Linke)

„Er ist völlig unzureichend und geht an den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte vorbei,“ so die einhellige Meinung der Anwesenden. Der Gesetzentwurf wird zu Kürzungen bei der zukünftigen Berechnung der Pädagogischen Fachkräfte führen. „Damit kann der Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühkindlichen Entwicklungsphase nicht aufrecht erhalten werden“, so Kirsten F r a n k, zuständige Gewerkschaftssekretärin der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hessen. „Die Zulassung vom fachfremden Personal wird zu einer weiteren Abwertung des Berufes führen. Die gute Arbeit der Erzieher und Erzieherinnen wird mit dem vorliegenden Entwurf abgewertet“, so die Befürchtungen.

Die Änderung der gruppen- durch eine „kind“-bezogene Landesförderung führt zu einer Verschlechterung der Gruppengrößen. Für die Träger bedeutet dies, dass sie die volle Förderung nur dann erhalten, wenn die Gruppen zum Stichtag 01. März voll ausgelastet sind und das bei höheren Gruppengrößen als zuvor. In Gruppen von Kindern bis zu drei Jahren dürfen zukünftig bis zu 16 Kindern betreut werden, derzeit gilt als Gruppengröße zehn Kinder (Mädchen und Jungen zusammengerechnet). Ab drei Jahren sollen es dann künftig 25 Kinder in einer Gruppe sein. Umgekehrt bedeutet dies, dass wenn diese Größe unterschritten wird, es dafür keine entsprechende Landesförderung gibt.

Einhellige Meinung der Erzieher und Erzieherinnen ist, dass „hier die Qualität mit Füßen getreten werden soll“. Insbesondere Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. Sprachdefiziten oder solche, die besondere Aufmerksamkeit brauchen, werden in den großen Gruppen kaum wahrgenommen werden bzw. gezielt gefördert werden können.

Ein weiterer, von ver.di definierter Mangel des Gesetzentwurfes ist es zudem, dass es keine Freistellungen für die Leistungskräfte und keine Vor- und Nachbereitungszeiten für die pädagogischen Fachkräfte vorsieht. Damit entspricht der Entwurf in keiner Form den heutigen Anforderungen nach einer qualitativ hochwertigen Bildung.

Es ist zu befürchten, dass dieser Gesetzentwurf auch nicht dazu beiträgt, den Beruf des Erziehers bzw. der Erzieherinnen attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Nach Feststellungen von ver.di fehlen zum August 2013 landesweit rd. 3.000 Fachkräfte. Die Erzieher und Erzieherinnen im Land Hessen, ob in den Kommunen oder bei anderen Trägern werden sich gegen dieses Gesetz wehren. Sie werden mit Engagement für eine gute Bildungspolitik und -arbeit in Hessen, die ihren Ansprüchen gerecht werden muss, eintreten. Dies war ein deutliches Signal der Veranstaltung.

Hinweis für die Redaktionen:

Auf der Veranstaltung wurde die anliegende Resolution verabschiedet. Sie kann im Rahmen der Berichterstattung verwandt werden.

Weitere Informationen bei:

Kirsten Frank, ver.di Landesbezirk Hessen, Fachbereich Gemeinden,
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