Bsirkse kritisiert CBeeF

Maikundgebung/Soziale Dienste
Pressemitteilung vom 02.05.2014

Auf der Mai-Kundgebung am Tag der Arbeit in Frankfurt am Main hat der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, deutliche Worte gefunden und seine Empörung über den Umgang mit den Beschäftigten und den Menschen mit Behinderung durch den Vorstand sowie der Geschäftsführung des CeBeeF zum Ausdruck gebracht.

Der Club Behinderter und ihrer Freunde e.V. (CeBeeF) bricht nun schon seit 18 Monaten den abgeschlossenen Tarifvertrag und zahlt den Beschäftigten nicht ihren tarifvertraglich zustehenden Lohn.

Der CeBeeF hatte zum 01.07.2012 mit ver.di einen Heranführungstarifvertrag zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienste (TVöD) abgeschlossen und danach auch zur Refinanzierung die finanziellen Mittel durch die Stadt Frankfurt erhalten. Dieses Geld hat sie aber nur zu 81 Prozent an die Beschäftigten weitergereicht.

Trotzdem die Beschäftigten vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt inzwischen ihre Klagen gewonnen haben bezahlt der Verein immer noch nicht nach Tarif.

Frank Briske forderte die Stadt und den Bürgermeister auf dagegen einzuschreiten und diesem Treiben ein Ende zu bereiten, da sie ja entscheiden könne, wer ihre Geschäftspartner seien und wer nicht.

Demonstrativ ging er nach seiner Rede zum Stand des ReBeeF – Rettungsverein für Behinderte und ihre Freunde e. V. um sich dort als neues Mitglied einzutragen. Der ver.di Landesleiter, Jürgen Bothner, schloss sich ihm direkt an.

Der ReBeeF wurde durch Menschen mit Behinderung, Beschäftigten und solidarisierenden Betriebsräten und Gewerkschaftern gegründet, um als Auffanggesellschaft für den Fall der möglichen Insolvenz des CeBeeF bereit zu stehen.

Dieser Schritt war dringend nötig, denn der CeBeeF selbst hatte seine mögliche Insolvenz in mehreren Fällen angedeutet und jetzt am 11.04.2014 in einem Brief seinen Beschäftigten mitgeteilt, dass die aufgelaufenen und zu erwartenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten eine mittlere sechsstellige Summe betragen werden.

Sofern der CeBeeF diese und weitere Klagen - die bereits anhängig sind, aber deren Urteile noch ausstehen – verliert, kann das mit hoher Wahrscheinlichkeit die Insolvenz des Traditionsvereins bedeuten.

 

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