Die Gewerkschaft ver.di begrüßt es grundsätzlich, dass in dem heute vorgelegten schwarz-grünen Fraktionsentwurf für ein Vergabegesetz der öffentliche Personen Nahverkehr aufgenommen ist. ver.di Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Das war lange überfällig und ist jetzt endlich passiert. Das ist gut. Der einschlägige Wortlaut ist uns aber noch zu schwammig. Hier fordern wir das Verkehrsministerium auf, den Fraktionen bei der Nachbesserung Hilfe zu leisten. Auch die Gewerkschaft ver.di als große repräsentative Gewerkschaft im Verkehrsbereich bietet sich gern mit ihrem Fachwissen an.“
Bothner kritisiert insbesondere, dass in dem Entwurf fortlaufend unkonkret von einschlägigen tariffähigen Gewerkschaften gesprochen wird. „Damit wird die Tür für Beliebigkeit geöffnet. Nach unseren Erfahrungen ist dann schnell irgendeine tariffähige Organisation als angeblich repräsentativ benannt und sie gibt dann die Billiglöhne vor. Das hätten wir gern wesentlich konkreter ausgeführt in dem Gesetz. Es muss nachvollziehbare Kriterien geben dafür, wer repräsentativ ist. “
Weiter kritisiert Bothner, dass ein Beirat in dem Gesetz genannt wird, dessen Zusammensetzung und genaue Aufgaben ebenso nebulös blieben. „Der Beirat soll für das Tarifwesen zuständig sein. Da wüssten wir schon ganz gern genauer, wie er sich zusammensetzt.“
Schließlich fehle in dem Gesetzentwurf ganz wesentlich eine wirksame Kontroll- und Sanktionsinstanz. Die Erfahrung habe gezeigt, so Bothner, dass ohne strenge Kontrolle und auch ohne Sanktionsmöglichkeiten ein solches Gesetz folgenlos bleibe.
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