Der Frankfurter Club Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeF) zahlt den Beschäftigten seit 18 Monaten nicht ihren tarifvertraglich zustehenden Lohn. Dabei missachtet er auch die erfolgreichen Gerichtsurteile der Beschäftigten in der 1. und 2. Instanz der Arbeitsgerichte. Jetzt will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Vorstandsmitglieder persönlich vorgehen.
Der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär Andreas Heymann: „Es ist skandalös, wie sich der CeBeeF-Vorstand verhält. Er hält sich nicht an Recht und Gesetz, nicht an Urteile und nicht an die von ihm unterzeichneten Verträge. Es ist an der Zeit, die Vorstandsmitglieder an die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erinnern und ihnen Zwangsmittel aufzuerlegen.“
Der CeBeeF hatte zum 01.07.2012 mit ver.di einen Heranführungstarifvertrag zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienste (TVöD) abgeschlossen. Danach erhielt er zur Refinanzierung die finanziellen Mittel durch die Stadt Frankfurt. Dieses Geld hat der CeBeeF aber nur zu 81 Prozent an die Beschäftigten weitergereicht. Eine diesbezügliche gerichtliche Klärung mittels einer Klage der Stadt Frankfurt steht noch aus. Inzwischen haben jedoch die Beschäftigten über den ver.di-Rechtsschutz in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht und auch in der 2. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht ihr Recht zugesprochen bekommen. Doch der CeBeeF zahlt immer noch nicht.
Jetzt will ver.di den Beschäftigten nochmals zur Seite stehen. Die Gewerkschaft teilte dem Vorstand schriftlich mit, dass die nächste Klage zum Ziel haben wird, die Vorstandsmitglieder durch Zwangsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandlung, notfalls auch mit Zwangshaft, dazu zu zwingen, sich endlich vertragstreu zu verhalten. Dazu wurde ihr eine letztmalige Frist bis zum 25. April 2014 eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Klageerhebung.
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