„Vor zwei Wochen sagte der Personalchef der REWE Markt GmbH, Micha Azone, gegenüber ver.di zu, die tarifvertragswidrige Kürzung des übertariflichen Weihnachtsgeldes bei Streikenden aus hessischen Lagern überprüfen zu wollen. Doch bislang gab es dazu keine weitere Reaktion. Offensichtlich legt es REWE darauf an, sich vor dem Arbeitsgericht erklären und korrigieren zu müssen. Darauf könnte die schon in der Tarifrunde vielfältig und oft geübte Ignoranz hinauslaufen“, erklärt Marcel Schäuble, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen: „Wie angekündigt, wird ver.di auch in diesem Fall die Interessen der von der Kürzung betroffenen Beschäftigten vertreten. Deshalb bereiten wir gerade eine Sammelklage gegen REWE vor. Dazu haben wir heute für die ersten etwa 50 Angestellten der Lager Breuna und Neu-Isenburg den jeweils individuell zu berechnenden Kürzungsbetrag beim übertariflichen Weihnachtsgeld gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht. Weitere Nachforderungen werden in den nächsten Tagen folgen. REWE erhielt dabei eine zusätzliche Frist zur Lösung des Problems ohne Gerichtsverfahren bis zum 6. Januar 2025. Danach werden wir eine Sammelklage auf den Weg bringen. Sie wird nicht alle durch die Kürzung geschädigten Beschäftigten umfassen, weil viele von ihnen in den Betrieben durch Vorgesetzte unter enormen Druck gesetzt werden, sich faktisch mit der Verringerung des übertariflichen Weihnachtsgeldes abzufinden. Nach unserer Kenntnis wird dabei unverhohlen sogar mit einer schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedroht. Das kennen wir von REWE auch aus der Tarifrunde Handel in Hessen als Drohung gegenüber Streikwilligen, um sie von einer Unterstützung der Arbeitsniederlegung abzuhalten. Dadurch erscheint das langjährige REWE-Motto: ‚Jeden Tag ein bisschen besser!‘ in einem eigentümlichen Zwielicht. Für die Beschäftigten ist die Kürzung jedenfalls eine empfindliche Einbuße – und dies vor Weihnachten, wenn jeder zusätzliche Euro dringend gebraucht wird und der ganzen Familie (mehr) Freude bringen kann.“