Die bevorstehende Krankenhausreform der Bundesregierung wirft in Darmstadt ihre Schatten voraus. Das kommunal betriebene Klinikum Darmstadt und das konfessionelle Agaplesion Elisabethenstift sollen offenbar zusammengelegt werden. Wie fortgeschritten die Pläne sind und wie eine Fusion der beiden Häuser rechtlich und praktisch gestaltet werden soll, darüber herrscht vor allem auch bei den Beschäftigten Unklarheit.
Armin Löw, zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär: „Es gibt einige Informationen der Geschäftsführungen, aber nichts Genaues. Das lässt viel Raum für Spekulationen. Es weckt auch Befürchtungen bei den Beschäftigten.“ Es würden zwei völlig unterschiedliche Systeme zusammengeführt, so Löw. „Auf der einen Seite das Klinikum als kommunales Haus, tarifgebundenes Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband mit Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat. Auf der anderen Seite das Agaplesion Elisabethenstift als diakonische Einrichtung, mit Anwendung des einseitigen diakonischen Arbeitsvertragsrechts und einer Mitarbeitervertretung mit schwächeren Mitbestimmungsrechten ohne Zugang zum staatlichen Arbeitsgericht. Auch die Service-Tochter-GmbHs sollen betroffen sein. Welches Beschäftigungssystem wird in einem zusammengelegten Krankenhaus zukünftig gelten?“
Für eine gute Gesundheitsversorgung seien neben verbesserten Strukturen auch engagierte Kolleginnen und Kollegen nötig. Sicherheit, gute Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten seien für die Beschäftigten im Klinikum Darmstadt, im Elisabethenstift und in den jeweiligen dazugehörigen Tochter-Gmbhs unabdingbar.
Die Fusionspläne würden bislang hinter verschlossenen Türen entwickelt. ver.di fordert die Verantwortlichen jetzt auf, die Beschäftigte über ihre Interessensvertretungen Gewerkschaft ver.di, Betriebsrat und die Mitarbeitervertretung mit einzubeziehen. ArminLöw formuliert, was aus Sicht der Gewerkschaft dabei zu berücksichtigen ist: „Ein künftiges zusammengeschlossenes Krankenhaus muss einheitliche Arbeitsbedingungen haben. Hier ist das System vorzuziehen, das die meisten Rechte für die Beschäftigten bietet, nämlich die Tarifbindung durch den TVöD. Er muss auch im Elisabethenstift und in den Tochter-GmbHs zur Anwendung kommen. Die Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband muss aufrechterhalten werden. In einem solchen Haus muss weiterhin die volle betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, ohne Tendenzeinrede gelten.
Ein fusioniertes Krankenhaus braucht auch in Zukunft eine Vertretung von Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat - nach ordentlicher Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes /Mitbestimmungsgesetzes. Betriebsbedingte Kündigungen müssen ausgeschlossen werden.“
Einheitliche Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag und verbindliche Beteiligung der Beschäftigten durch Mitbestimmung in den betrieblichen Entscheidungen seien Grundsteine für Gute Arbeit* und qualitativ hochwertige Leistungen.
„Nur so und gemeinsam mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft ver.di, kann dieser komplexe Prozess, zu einem Haus zusammenzuwachsen, gelingen. Die Gewerkschaft ver.di wird ihre Mitglieder in diesem Prozess beraten und ihnen zur Seite stehen. Die weiteren Entwicklungen wird sie aufmerksam verfolgen und sich einmischen. Verschlechterungen für unsere Kolleg*innen werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen“, so Löw abschließend.
*vom DGB erhobener Index zum Messen der Arbeitsqualität DGB-Index Gute Arbeit.
https://index-gute-arbeit.dgb.de/