Der Entgelttarifvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen in Hessen ist erneut für allgemeinverbindlich erklärt worden. Im Bundesanzeiger wurde die Allgemeinverbindlicherklärung durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales veröffentlicht. Damit gelten die tariflichen Entgelte künftig wieder unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen in der Tarifbindung ist.
Die Tarifvertragsparteien hatten die Allgemeinverbindlicherklärung gemeinsam beantragt. Sie schafft verlässliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und verhindert, dass Unternehmen sich durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen.
„Die Allgemeinverbindlicherklärung sorgt dafür, dass tariflich vereinbarte Löhne nicht nur für tarifgebundene Unternehmen gelten. Sie stärkt faire Arbeitsbedingungen und schafft obendrein gleiche Wettbewerbsbedingungen in einer Branche, die für das Funktionieren vieler Bereiche des öffentlichen Lebens unverzichtbar ist“, so Mathias Venema, zuständiger Fachbereichsleiter bei ver.di Hessen.
Vom Tarifvertrag werden in Hessen insgesamt rund 25.000 Beschäftigte erfasst. Für gut 17.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 7.500 geringfügig Beschäftigte gelten damit die tariflichen Mindeststandards der Branche. Der Tarifabschluss sieht zum 1. Januar 2026 Entgelterhöhungen von 3,75 Prozent und zum 1. Januar 2027 eine weitere Erhöhung um 3,65 Prozent vor. Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung sind auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Fachkräften in der Branche.
Mit Blick auf öffentliche Aufträge weist ver.di Hessen zudem auf die jüngste Novellierung des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes hin. Das Gesetz verfolgt das Ziel, öffentliche Aufträge stärker an tarifliche Standards zu binden und faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern. ver.di hatte im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Der zuständige Gewerkschaftssekretär Guido Jurock: „Mit der Novellierung des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sind wichtige Weichen gestellt worden. Wir hätten uns an einigen Stellen weitergehende Regelungen gewünscht. Jetzt kommt es darauf an, die Rechtsverordnungen so auszugestalten, dass tarifliche Standards bei öffentlichen Aufträgen wirksam abgesichert werden. Gemeinsam mit dem BDSW haben wir hierzu bereits konkrete Vorschläge und den zuständigen Ministerien unsere Unterstützung bei der weiteren Ausgestaltung angeboten.“
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ist am 29. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.