Nach 2.Tarifverhandlung Einzel- und Versandhandel

Pressemitteilung vom 14.06.2021

 „Die Arbeitgeber reagieren allergisch, wenn sie bei Tarifverhandlungen plötzlich mit Beschäftigten und ihren Forderungen direkt konfrontiert werden. Doch sie müssen verstehen lernen, dass Verkaufspersonal für uns keine statistische Größe, sondern Menschen mit Familien und teils enormen finanziellen Problemen sind“, erklärt Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen und Verhandlungsführer für den hessischen Einzel- und Versandhandel: „Deshalb haben wir die zweite Tarifverhandlung mit einer für Arbeitgeber seltenen Erfahrung eines Besuchs aus den Belegschaften bereichert. Dadurch wurde es für sie schwieriger, ihre ablehnende Haltung einer spürbaren Tariferhöhung nachvollziehbar zu begründen. Dennoch zelebrierten die hessischen Arbeitgeber auch heute das bundesweit praktizierte Ritual und legten ein minimales Angebot vor. Dieses spaltet die Beschäftigten der Branche als Anhängsel der Unternehmen zudem in ‚Gute‘ und ‚Schlechte‘. Nach dieser Differenzierung gäbe es für beide zeitlich versetzte kleinste Entgelterhöhungen und für die ‚Guten‘ steuerbegünstigt einen ‚Corona-Bonus‘ als Einmalzahlung obendrauf. Das ist nicht nur insgesamt deutlich zu wenig, sondern aus unserer Sicht auch diskriminierend.“

Wichtige Forderungen der ver.di für den Einzel- und Versandhandel in Hessen:

  • Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 4,5 Prozent plus 45 Euro pro Monat;
  • Vereinbarung eines rentenfesten Mindestentgelts von 12,50 Euro pro Stunde;
  • Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für die gesamte Branche.