Land will Besoldung nachträglich kürzen

Pressemitteilung vom 12.11.2024

ver.di Hessen kritisiert die Pläne der hessischen Landesregierung, die bereits beschlossene Erhöhung der Beamtenbesoldung im kommenden Jahr per Gesetz zu verschieben. Die stellvertretende Landesbezirksleiterin Natalie Jopen: „So sehr wir es wertschätzen, dass der Minister die Gewerkschaften über seine Pläne informiert hat, so wenig können wir sie gutheißen. Treffen wird das vor allem die unteren Besoldungsgruppen. Wir erinnern uns: das Besoldungsgesetz und die vorangegangenen Tarifverhandlungen im März 2024 standen im Zeichen der galoppierenden Preise. Es ging darum, real verlorene Kaufkraft auszugleichen. Das den Beamtinnen und Beamten jetzt zu kürzen, ist eine besondere Härte.“

Innenminister Poseck und Finanzminister Lorz hatten heute angekündigt, das bereits vom Landtag beschlossene Besoldungserhöhungsgesetz wieder zu öffnen und nachträglich zu kürzen. Demnach soll die Besoldungserhöhung für gut 105.000 hessische Beamtinnen und Beamte um 5,5 Prozent nicht wie bis jetzt gültige Rechtslage, im August kommen, sondern erst im Dezember. Die Minister begründeten das mit der angespannten Haushaltslage. Die stellvertretende hessische ver.di Landesbezirksleiterin Natalie Jopen, hält dagegen: „Gesetze erst zu verabschieden und sie dann nachträglich wieder abzuändern, könnte das Vertrauen in Politik weiter schwächen. Und die Feinde der Demokratie stehen am Rand und reiben sich feixend die Hände.“ 

Außerdem, so Jopen weiter, entferne sich Hessen mit derlei Maßnahmen immer weiter von einer verfassungskonformen Besoldung. Frühere Besoldungskürzungen hatten 2020 zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt, wonach die Alimentation in Hessen zu niedrig ist. „Bislang hat das Land diesen Zustand nicht behoben. Mit der neuen Besoldungskürzung ist auch nicht ersichtlich, wie es das ausgleichen will. Und auch hier trifft es wieder stärker die unteren Besoldungsgruppen.“