Soweit es im Laufe des weiteren Insolvenzverfahrens zu Kündigungen komme, müssten die Betroffenen eine faire Abfindung erhalten, die zusätzlich zu den Leistungen aus einem eventuellen Insolvenz-Sozialplan gezahlt werden müssten, sagte am Freitag (14. Dezember) Manfred Moos vom ver.di-Landesbezirk Hessen „Ein reiner Insolvenz-Sozialplan kann aus rechtlichen Gründen maximal nur 2,5 Monatslöhne als Abfindung vorsehen“, erläuterte Moos. Selbst diese minimale Abfindung werde aber nur dann gezahlt, wenn am Ende des Insolvenzverfahrens noch ausreichend Mittel vorhanden seien. Eine Lösung müsse auch für die Fälle gefunden werden, in denen bereits in der Vergangenheit Abfindungen vereinbart worden seien, deren Auszahlung aber derzeit wegen des Insolvenzverfahrens blockiert sei.
Die Rundschau-Beschäftigten aus Frankfurt (Verlag) und Neu-Isenburg (Druckerei) werden am Montag gegen 12.00 mit Bussen nach Köln fahren. Da die Produktion der Frankfurter Rundschau und anderer Zeitungsprodukte sichergestellt werden soll, werden nur Beschäftigte die Reise nach Köln antreten, die an diesem Nachmittag ohnehin arbeitsfrei bzw. keine Schicht haben. Die Kundgebung am 17. Dezember um 15.00 Uhr findet vor dem Neven DuMont-Haus in der Amsterdamer Straße 192 in Köln statt.
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