Im Vorfeld der Gesetzesberatung hatten ver.di und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gefordert, bei Ausschreibungen und Vergaben
Kriterien wie die Anwendung und Einhaltung der gültigen Tarifverträge im hessischen öPNV und die vollständige Refinanzierung bei künftigen Entgelterhöhungen, sowie
im Falle eines Betreiberwechsels die Übernahme der Beschäftigten durch den neuen Betreiber zu alten Bedingungen
festzuschreiben. Nur derjenige Anbieter, der diese Verpflichtungen auch erfüllt, sollte künftig bei der Vergabe von Linien Berücksichtigung finden. Nach Feststellungen beider Gewerkschaften wird derzeit der Wettbewerb bei Vergaben fast ausschließlich auf Kosten der landesweit rd. 3.500 Beschäftigten in diesem Bereich ausgeübt. Die tarifliche Lohnstruktur in Hessen ist 20 % bis 40 % niedriger als in vergleichbaren Bundesländern. Dies wird von einigen Verkehrsunternehmen durch Tarifflucht noch übertroffen. Eine freie Verhandlung über angemessene Einkommens- und Arbeitsbedingungen ist nicht möglich, da die Verkehrsverbünde einen bundesweiten Index erstellen und lediglich eine Personalkostensteigerung von ca. 1,5 % pro Jahr an die Verkehrsunternehmen weiter reichen. Damit werden die Möglichkeiten zu freien Tarifverhandlungen von vornherein eingeschränkt, der Spielraum ist unterhalb der Preissteigerungsraten gedeckelt.
ver.di und die EVG hatten für die von ihnen formulierten Ziele in den vergangenen Wochen rd. 2.100 Unterschriften gesammelt und diese am Dienstag den verkehrspolitischen Sprechern aller Landtagsfraktionen zur Verfügung gestellt. „Leider ohne Erfolg“, wie Jung nüchtern bilanziert, „stattdessen haben sich die Marktradikalen in der Landesregierung und beiden Fraktionen durchgesetzt, denen die soziale Absicherung des Wettbewerbs ein Dorn im Auge ist“. Jung kündigte an, das Thema auch weiterhin zu forcieren und zum Gegenstand von Forderungen im Zusammenhang mit der kommenden Landtagswahl zu machen.
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