ver.di Chef Bothner kritisiert mangelnde Europatauglichkeit

2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Pressemitteilung vom 29.11.2012

 



So fehle komplett die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Unverfallbarkeit bzw. zur finanziellen Abgeltung nicht genommenen Erholungsurlaubs. Auch die Einbringung als Fraktionsinitiative und nicht als Gesetzentwurf der Landesregierung wird vom ver.di-Chef kritisiert. Nach 2010, als die gesetzliche Regelung zur „Pension mit 67“ auf die gleiche Art durchgesetzt wurde, ist das jetzt der zweite Fall in Folge. Bothner kritisiert, dass die Landesregierung sich einerseits fast 6 Jahre Zeit gelassen hat, “um die seit November 2006 bestehende Gesetzgebungskompetenz auch in besoldungs- und laufbahnrechtlichen Regelungen umzusetzen, jetzt aber andererseits keine Zeit sein soll, für eine im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens stattfindende gründliche Beteiligung der Gewerkschaften“. Dies sei auch ein Affront gegen die rd. 106.000 Betroffenen im Bereich des Landes, der Kommunen und Sozialversicherungsträger. Daran ändere auch der geplante Zeitrahmen des Gesetzgebungsverfahrens von rd. 7 Monaten nichts mehr.

Bothner forderte die Oppositionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen sowie der Linken auf, „eine öffentliche Anhörung vor dem zuständigen Innenausschuss zu beantragen, um zumindest dort eine breite Diskussionen führen zu können“.

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