Rewe hatte das übertarifliche Weihnachtsgeld bei denjenigen Beschäftigten gekürzt, die sich während der zurückliegenden Tarifrunde im Handel (2023/2024) an Streikmaßnahmen beteiligten. Nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di zu Unrecht: „Die Ausübung des Grundrechtes der Beteiligung an Streikmaßnahmen darf nicht zu Benachteiligung gegenüber anderen Beschäftigten führen. Außerdem wurde mit Tarifabschluss ein Maßregelungsverbot vereinbart, das etwaige Kürzungen von Leistungen aus diesem Grund ausdrücklich ausschließt,“ so Marcel Schäuble, Landesbezirksfachbereichsleiter Handel der ver.di Hessen.
Am kommenden Donnerstag, 28. August 2025 findet nun am Arbeitsgericht Offenbach um 10.30 Uhr die Verhandlung hierüber statt, nachdem Rewe eine Verlegung des ursprünglichen Termins beantragte. Ein weiteres Verfahren dazu findet am 18. September 2025 vor dem Arbeitsgericht Kassel statt. „Die rund 60 Kolleginnen und Kollegen, die hessenweit Klage eingereicht haben, wollen endlich Gewissheit und eine Bestätigung darin, dass Sanktionen solcher Art seitens des Arbeitgebers unrechtmäßig sind. Viele Betroffene als auch Betriebsräte von Rewe aus dem Vertriebs- und Logistikbereich haben ihr Erscheinen zur Verhandlung angekündigt,“ erklärt ver.di-Gewerkschaftssekretär Mario Lombisani.
Die Auszahlung des übertariflichen Weihnachtsgeldes wurde bei Rewe für 2024 einmalig als Inflationsausgleichsprämie gewährt. „Vom Grundsatz her gut für die Beschäftigten und das schließt aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung der Menschen bei Rewe noch zusätzlich aus. Eine Inflationsausgleichsprämie dient dazu, alle Beschäftigten aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten gleichermaßen finanziell zu unterstützen,“ so Lombisani.
Auch in anderen Bundesländern gehen die betroffenen Beschäftigten bei Rewe wegen Kürzungen des übertariflichen Weihnachtsgeldes aufgrund von Beteiligung an Streikmaßnahmen vor.