Die Beschäftigten der Fraport-Flugsicherheitstochter FraSec Luftsicherheit GmbH am Frankfurter Flughafen sehen sich mit neuen Anteilseignern ihres Unternehmens konfrontiert. Bis 2023 wird die Firma Sasse AG aus München insgesamt 51 Prozent der Anteile an der FraSec Luftsicherheit übernehmen. Schon zum 1. Januar 2022 wechseln erste 26 Prozent den Besitzer.
Die Beschäftigten sind besorgt. Sie haben als ehemalige sogenannte Billigtochter der Fraport hart gekämpft, um die sozialen Standards zu verbessern. Bessere manteltarifvertragliche Regelungen und höhere Löhne mussten erst durch Streiks erkämpft werden. Die nächste Tarifrunde steht bevor. ver.di-Hessen Fachbereichsleiter Besondere Dienstleistungen, Mathias Venema mit Blick auf die Betriebsänderung: „Wir erwarten, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen weitergelten und die neugegründete GmbH auch mit den neuen Gesellschaftern an Bord in der Tarifbindung bleibt.“
Nötig war die Änderung der Eignerstruktur geworden, weil die Flughafenbetreiberin Fraport von der Bundespolizei die Hoheitsrechte für die Luftsicherheitsmaßnahmen übertragen bekommen hat. Fraport steuert Luftsicherheitskontrollen jetzt selbst (§5 Luftsicherheitsgesetz). Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf sie aber keine Aufträge an eine hundertprozentige Tochter FraSec vergeben. Deshalb wurden umfangreiche Umstrukturierungen vorgenommen.
Der bei ver.di Hessen für die Luftsicherheitsbranche zuständige Gewerkschaftssekretär Guido Jurock ergänzte: „Die Fraport muss als Herrin der Luftsicherheitskontrollen nun liefern. An der Bundespolizei hatte es viel Kritik von allen Seiten gegeben, zum Beispiel an ihrer kurzfristigen und sehr kleinteiligen Anforderungspraxis, auf die wir mit vielen tariflichen und betrieblichen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeit reagieren mussten wie Splitdienste oder Verfügungstage. Diese Zeiten müssen nun der Vergangenheit angehören. Denn Fraport erhält die umfängliche Kontrolle über die Vorgänge, die Anzahl der geöffneten Kontrollspuren und Anzahl des dort eingesetzten Personals, die Beschaffung und den Einsatz der Kontrollgeräte, konkrete Ausgestaltung der Prozessabläufe, die Auswahl der eingesetzten Dienstleister. Wir erwarten daher eine arbeitnehmerfreundliche Ausgestaltung der Luftsicherheitskontrollen am Standort Frankfurt. Hiervon müssen natürlich auch die Arbeitnehmer*innen anderer Luftsicherheitsfirmen, allen voran der I-Sec profitieren können. Ein Verweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei scheidet in Zukunft aus.“