Hessischer ÖPNV im Warnstreik

Pressemitteilung vom 29.01.2024

Die Beschäftigten des ÖPNV in Hessen sind aufgerufen, sich am bundesweiten Streik am Freitag zu beteiligen. Der Ausstand beginnt Freitag, 2.Februar zur Frühschicht und endet mit der Spätschicht. Aufgerufen sind alle 8.000 Beschäftigten, die in einem kommunalen Verkehrsunternehmen in Hessen arbeiten. Dies betrifft vor allem die Fahrer*innen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen (sofern öffentlich betrieben) sowie die jeweiligen Verwaltungsbeschäftigten. Hauptsächlich betroffene Städte sind Kassel, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden.

Die Streikenden aus ganz Hessen reisen nach Wiesbaden, um dort gemeinsam mit Kolleg*innen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg an einer Kundgebung auf der Theodor-Heuss-Brücke teilzunehmen. Die Kundgebung findet zwischen 11 und 13 Uhr statt. Dort sprechen wird die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

In den Tarifverhandlungen geht es vor allem um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. ver.di fordert in Hessen beispielsweise die Streichung der untersten drei Entgeltgruppen für Fahrer*innen von U- und Straßenbahnen, Bussen (sofern öffentlich betrieben) und für das Verwaltungspersonal. Einsteiger würden dann mit einem Gehalt der jetzigen Stufe 3 beginnen. Dies würde zirka 200 Euro ausmachen. 

Darüber hinaus soll eine lange Betriebszugehörigkeit gefördert werden. Dafür soll eine weitere Erfahrungsstufe (6) geschaffen werden. Derzeit macht es keinen Unterschied, ob jemand 15 oder 40 Jahre im Betrieb ist. Nach 12 Jahren erfolgt keine Gehaltserhöhung mehr. Eine Erfahrungsstufe 6 würde eine Lohnerhöhung von ungefähr ca. 4,5 Prozent ausmachen.

  • Außerdem fordert ver.di, die Jahressonderzahlung (13.Monatsgehalt) auf 100 Prozent aufzustocken.
  • Die Wochenarbeitszeit soll auf 35 Stunden verkürzt werden – bei vollem Lohnausgleich und Ausgleich innerhalb eines Quartals.
  • Die geteilten Dienste sollen auf maximal 11 Stunden begrenzt werden, inklusive der Unterbrechungszeit. Fahrer*innen im Schulverkehr beispielsweise arbeiten 3 Stunden morgens, haben dann Unterbrechungszeit und fahren am Nachmittag wieder drei Stunden. Bezahlt werden jedoch nur 6 Stunden. Wer geteilte Schichten hat, soll einen angehobenen Zuschlag von 30 Euro pro Schicht erhalten.