Wettbewerb über das Einkommen der Beschäftigten unterbinden

Öffentlicher Personennahverkehr
Pressemitteilung vom 30.05.2012

 

ver.di fordert hier gemeinsam mit anderen DGB-Gewerkschaften die Festschreibung sozialer Mindeststandards bei Ausschreibungen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Konkret will ver.di erreichen, dass es im Rahmen der Ausschreibung zur zwingenden Voraussetzung wird, dass sich Unternehmen, die sich um zu vergebende Linien und Strecken bewerben, die einschlägigen Tarifverträge einhalten. Dies würde den Wettbewerb entzerren und für eine faire Ausgangsbasis sorgen. Wir lehnen es ab, so Andreas J u n g, für den öffentlichen Nahverkehr zuständiger Sekretär des ver.di Bezirks Frankfurt a. M. & Region, dass „der Wettbewerb in dieser Branche über die Einkommen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ausgetragen wird“. Stattdessen soll er einzig über die Qualität der Dienstleistung „gewonnen werden“. Auch Beschäftigte von Nahverkehrsunternehmen „müssen von ihrem Einkommen leben können“, so Jung. ver.di forderte deshalb alle Fraktionen des Landtages auf, dies bei den Detailberatungen des Gesetzes zu beachten und umzusetzen.

Hinweis für die Redaktionen:

Die erste Lesung des genannten Gesetzentwurfes soll nach dem Ablaufplan heute (30.05.) kurz nach 17.00 Uhr beginnen.

Bei Rückfragen:

Andreas Jung
ver.di Bezirk Frankfurt a. M. & Region
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