„Der Tarifabschluss für die Schwesterbranche hessischer Einzel- und Versandhandel vom 29. September hat offenbar auch den Großhändlern vor Augen geführt, dass ihre beharrliche Verweigerung einer deutlichen Steigerung der Entgelte sich sowohl wirtschaftlich als auch betrieblich eher kontraproduktiv auswirkt. Heute konnten wir nach langwierigen Verhandlungen ein akzeptables Ergebnis vereinbaren“, erklärt Bernhard Schiederig, Verhandlungsführer von ver.di Hessen für den hessischen Groß- und Außenhandel und die Verlage: „Mit einer Erhöhung der Gehälter und Löhne um 3,0 Prozent ab 1. Oktober 2021, also fünf so genannten Nullmonaten ohne Erhöhungsbetrag, und 1,7 Prozent ab 1. Mai nächsten Jahres können die Beschäftigten der Branche zwar keine ‚Luftsprünge‘ machen, aber sie erhalten einen spürbaren Ausgleich der anwachsenden Inflationsrate. Die Ausbildungsvergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr zum 1. September 2021 um 30 Euro und zum 1. Mai 2022 um weitere 20 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023. Darüber hinaus konnten wir mit den Arbeitgebern die seit vielen Jahren umstrittenen rechtswidrigen ‚Altersstaffeln‘ bei den Gehältern abschaffen. Dadurch wird jüngeren Beschäftigten der Einstieg ins Berufsleben finanziell erleichtert. Je nach Beruf und entsprechender Gehaltsstufe erhalten sie künftig monatlich brutto zwischen 119 und 511 Euro mehr, weil sie bei der Einstellung sofort in die früher höchste, nun alleinige Entgeltstufe eingruppiert werden müssen. Damit ist jede Altersdiskriminierung in den Tarifverträgen des Groß- und Außenhandels und der Verlage in Hessen beseitigt. Diesem Resultat ging eine jahrelange zähe Auseinandersetzung sowie eine gerichtliche Bestätigung der Rechtsauffassung von ver.di voraus. Das ist jetzt Vergangenheit.“