Tarifvertragliche Regelungen gefordert

Fusioniertes Diakonisches Werk
Pressemitteilung vom 17.01.2012

 

Wie Georg Schulze-Ziehaus, Landesfachbereichsleiter Gesundheitswesen beim ver.di Landesbezirk Hessen am Montag aus Anlass der Abgabe der ver.di-Stellungnahme zum Entwurf des ARRG im Pressedienst seiner Organisation erklärte, fordert ver.di in diesem Zusammenhang „endlich den Weg für tarifvertragliche Regelungen auch in kirchlich/diakonischen Einrichtungen freizumachen“. Dem ver.di vorliegenden Entwurf des ARRG ist zu entnehmen, so Schulze-Ziehaus, dass auch künftig am sogen. „Dritten-Weg“ festgehalten werden soll. Dieses Modell beschreibt die Festlegung arbeitsrechtlicher Regelungen (Arbeitsbedingungen wie Urlaub etc., Einkommen) ohne Gewerkschaften in sogen. „Arbeitsrechtlichen Kommissionen“ (ARK) und mithin unter Missachtung der Tarifautonomie. Schon in der Vergangenheit führte dies nicht zu akzeptablen Ergebnissen. Seit der Einführung der Kirchlichen Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO), im Diakonischen Werk Hessen und Nassau gab es über 500 Schlichtungsverfahren z. B. nur zur Überprüfung der Eingruppierung. Dieses System soll im künftigen „Diakonischen Werk Hessen plus“ erhalten bleiben und insoweit eine Scheinlegitimation erfahren, als dass die Beschäftigten in Urwahl ihre Vertreter in die ARK wählen sollen. Diesem scheinbar basisdemokratischen Modell erteilt ver.di-Hessen eine klare Absage. Nicht ohne Grund weist z. B. das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3) seit über 62 Jahren mit Erfolg diese Aufgabe Tarifvertragsparteien zu. „Was ansonsten in Deutschland bewährte Praxis ist, muss auch in Kirche und Diakonie gelten“ so Schulze-Ziehaus. Er wies darauf hin, dass das neue Diakonische Werk über rd. 30.000 Beschäftigte in über 250 Einrichtungen verfügen wird. Darunter Krankenhäuser, Altenheime, Sozialstationen und Kindertagesstätten. Es kann nicht angehen, so Schulze-Ziehaus, dass durch das Urwahl-Prinzip ein individualisierter Wahlkampf entfacht wird und die so gewählten im Übrigen auch nicht über die fachliche Unterstützung einer in Tarifangelegenheiten erfahrenen Gewerkschaft verfügen. Da nach dieser „Urwahl“ eine Rückkoppelung zu den Beschäftigten fehle, sei zudem der Verfolgung von Partikularinteressen und willkürlichen Entscheidungen Tür und Tor geöffnet.

Schulze-Ziehaus forderte abschließend von beiden Diakonischen Werken die Rücknahme des vorgelegten Entwurfs des ARRG und stattdessen die Bildung von Tarifkommissionen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.


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Georg Schulze-Ziehaus
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