Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich mit der Goethe-Universität Frankfurt auf einen neuen Tarifvertrag für die über 5.000 Beschäftigten geeinigt. Beide Seiten verständigten sich darauf, die für die hessischen Landesbeschäftigten erzielte Tarifeinigung vollständig und zeitgleich in den Haustarifvertrag zu übernehmen. Demnach gibt es ab 1.Juli in diesem Jahr 3 Prozent mehr Geld. Ab dem 1. Oktober 2027 kommt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Auszubildende erhalten zu den gleichen Terminen 80 bzw. 70 Euro mehr im Monat. Die Laufzeit ist mit 25 Monaten kürzer als im Tarifvertrag der anderen Bundesländer.
In einigen Punkten konnte ver.di an der Goethe-Universität Verbesserungen vereinbaren, die über die hessische Tarifeinigung hinausgehen. So wird eine bisher von der Hochschule gezahlte Zulage für Ausbilderinnen und Ausbilder von 200 bzw. 100 Euro monatlich nun in den Tarifvertrag aufgenommen. Auch haben Auszubildende nun Anspruch auf einen bezahlten Studientag, der zur Prüfungsvorbereitung dient. „Dass die Ausbildung an der Goethe gestärkt wird, ist ein richtiges Signal. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung und auch ein Bekenntnis zur Hochschule als Ausbildungsbetrieb“, erklärte ver.di-Tarifkommissionsmitglied Franziska Keil.
Auch wurde analog zu der Tarifeinigung mit der TU Darmstadt vereinbart, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Lehre künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, in die Entgeltgruppen 14 und 15 aufzusteigen. Im Bereich der Forschung besteht diese Option bereits. Verbesserte Aufstiegsmöglichkeiten hat ver.di auch für Hausmeister und Hausmeisterinnen sowie Gärtnerinnen und Gärtner vereinbart. Für sie werden wie beim Land die Entgeltgruppen 6 und 7 eingeführt. Zusätzlich haben die Tarifparteien auch an der Goethe-Universität vereinbart, dass Hausmeisterinnen und Hausmeister mit langjähriger Berufserfahrung auch ohne einschlägige Berufserfahrung in die Entgeltgruppe 5 kommen können.
„Die Tarifeinigung im Land Hessen kommt ohne Abstriche an der Goethe-Universität zur Anwendung. Abweichungen zur Tarifeinigung ergänzen den Landesabschluss“, erklärte der ver.di-Verhandlungsführer Gabriel Nyč. „Es ist uns auch hier gelungen, den Tarifvertrag der Goethe-Universität enger an den hessischen Tarifvertrag anzukoppeln. In Frankfurt haben wir damit ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung getan.“ Künftig gilt mit der Kündigung des landesweiten Tarifvertrags automatisch auch die Vereinbarung an der Goethe-Universität als gekündigt. Nach einem Tarifabschluss in Hessen wird auf dieser Grundlage über den Goethe-Tarifvertrag verhandelt.
Die Tarifeinigung mit dem Land Hessen wurde am 27.März in Seeheim-Jugenheim erzielt.