Erster Erfolg vor Arbeitsgericht gegen Frankfurter Verein CeBeeF

soziale Dienste/Arbeitsgericht
Pressemitteilung vom 03.12.2013

 

Der ver.di-Landesbezirksleiter Jürgen Bothner hat die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts begrüßt, wonach der Verein „Club Behinderter und ihrer Freunde“ seinen Mitarbeitern das volle Tarifgehalt zahlen muss. „Wir fühlen uns bestätigt. Tarifverträge sind einzuhalten, und zwar von beiden Seiten. Es ist eine einfache Wahrheit. Wer sich daran nicht hält, trifft sich mit uns letztlich vor dem Arbeitsgericht. Diese Linie werden wir für unsere Mitglieder auch weiterhin verfolgen.“

ver.di und Cebeef hatten einen Anerkennungstarifvertrag geschlossen. Demnach verpflichtete sich der Verein, seinen Beschäftigten 90 Prozent des Tarifentgelts des TVöD (öffentlicher Dienst) zu zahlen. Der Verein hatte die Gehälter jedoch eigenständig um bis zu zehn Prozent abgesenkt. Der ver.di Rechtssekretär Volkan Ulukaya: „Dafür gab es keine rechtliche Grundlage. Das haben wir heute für rund 70 Beschäftigte geklärt. Solange CebeeF den Tarifvertrag nicht einhält, wird ver.di alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel nutzen, um den Beschäftigten zu ihrem Recht zu verhelfen.“
Weitere Klagen sind in Vorbereitung.

ver.di bereitet außerdem eine Klage gegen den Verein als Arbeitgeber vor, weil der CBeeF nach Auffassung der Gewerkschaft seine Vertragsverpflichtung verletzt hat, den Tarifvertrag zu erfüllen. So will ver.di zusätzlich sicherstellen, dass der CBeeF seinen Pflichten aus dem Tarifvertrag gegenüber den Beschäftigten nachkommt. Am Ende eines solchen Verfahrens kann das Durchsetzen der Rechte in Form von Zwangsgeld oder Zwangshaft stehen.


 

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