ver.di Hessen kritisiert die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgesehene Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) als Qualitätskriterium scharf. Aus Sicht der Gewerkschaft wäre dies ein fatales Signal an die Beschäftigten und würde die Patientensicherheit unmittelbar gefährden.
Stefan Röhrhoff, Landesfachbereichsleiter Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft bei ver.di Hessen: „Die PPUG ist eine rote Haltelinie zur Sicherung der Versorgung und um gefährliche Pflege zu verhindern. Diese Haltelinie darf nicht fallen – sie ist das letzte Minimum, das unsere Kolleginnen und Kollegen vor permanentem Überlastungsdruck und Patienten vor vermeidbaren Risiken schützt.“
Die Pflegepersonaluntergrenzen, so Röhrhoff, seien keine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung. Sie markierten eine absolute Untergrenze, die verhindern soll, dass Kliniken das Personal auf ein gefährliches Niveau reduzieren.
Notwendig sei stattdessen eine verbindliche, wissenschaftlich fundierte Personalbemessung – etwa in Form der PPR 2.0 –, die den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet.
ver.di Hessen fordert daher in Richtung Politik, die Pflegepersonaluntergrenzen als Mindestschutz zu erhalten und sie perspektivisch durch eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung wie die PPR 2.0 zu ersetzen. Gleichzeitig müsse die Versorgungsqualität verbindlich durch ausreichend Personal in allen Berufsgruppen abgesichert werden.
„Wer die PPUG streicht, nimmt gefährliche Pflege sehenden Auges in Kauf“, so Röhrhoff. „Diese Haltelinie darf nicht fallen – und sie muss durch wirksame Personalbemessung ersetzt werden.“